Bei der von Ihnen angesprochenen Veranstaltung handelt es sich um eine Fraktionsveranstaltung, bei der allein die veranstaltende Fraktion über die Zusammensetzung des Podiums entscheidet.
In der Öffentlichkeit mag es ruhig geworden sein, die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung läuft aber nach wie vor.
vielen Dank für Ihre Frage. BMI hat die von einigen Ländern vorgenommenen Novellierungen selbstverständlich im Blick. Es gibt aber auch Unterschiede zwischen den Ländern und eben leider nicht die eine Pauschallösung, auch wenn das wünschenswert wäre.
Leider sieht das BMI aktuell keine Spielräume für diese Maßnahme, ist aber perspektivisch darum bemüht zu einer Situation zu gelangen, die die Rücknahme dieser Erhöhung möglich macht.
Ich habe hier ja mehrfach geantwortet, dass BMI den Gesetzentwurf für verfassungskonform erachtet. Vor diesem Hintergrund findet die entsprechende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dauerhaft Beachtung.
Ich kann Ihnen dazu nur antworten, dass das BMI den Gesetzentwurf nicht für verfassungswidrig hält.