Sind Sie & Ihre Partei für eine stärkere Energiewände & schnelleren Ausstieg aus Kohle, Atom & Co? Sind Sie für Bitcoin als freie und gerechte Währung? Sind Sie für ein fortschrittliches Deutschland?

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Johann Wadephul
CDU
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Frage von Andreas K. •

Sind Sie & Ihre Partei für eine stärkere Energiewände & schnelleren Ausstieg aus Kohle, Atom & Co? Sind Sie für Bitcoin als freie und gerechte Währung? Sind Sie für ein fortschrittliches Deutschland?

Wind & PV muss stärker ausgebaut und der Ausstieg aus Kohle und Atomstrom weitergeführt (beide zu teuer, unsicher und umweltschädlich) & im Fall von Kohle massiv beschleunigt werden.
Einige haben Bitcoin nicht verstanden oder sehen sogar Böses darin, obwohl es das genaue Gegenteil ist: dezentral, hat keine zentrale Angriffsfläche, nicht zensierbar, sicher, frei, auf 21M begrenzt, Förderer erneuerbarer Energien (50-75% der Miner nutzen sie), zuverlässig (keine Ausfälle in 13 Jahren), der Ausweg aus der Umweltverschmutzung durch Konsum (sparen & Qualität lohnt sich wieder), transparent, das heißt ungeeignet für Kriminelle (Bitcoin wird weniger für kriminelle Zwecke genutzt als der Dollar).
Ich möchte eine Partei, die für die Energiewende und nicht gegen Bitcoin ist. Vor allem das angeblich auf EU Ebene geplante Verbot von Hardware-Wallets ist ein No-Go, da zu mehr Überwachung führt und ich nicht abhängig von Dritten sein will! Ich sehe es als mein Recht mein Geld selbst aufzubewahren.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kollbach,

vielen Dank für Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch. Gerne werde ich Ihnen antworten.

Die Union aus CDU und CSU steht für eine zügige, umsetzbare Energiewende. So haben wir im Deutschen Bundestag in der letzten Plenarwoche wesentliche Beschlüsse für eine erfolgreiche Energiewende und damit einem verbesserten Klimaschutz getroffen.

So wurde ein umfangreiches Gesetzes-und Verordnungspaket in den Bereichen der Klima-, Umwelt- und Energiepolitik beschlossen. Wir ergreifen darin weitreichende Maßnahmen, um den Weg zur Klimaneutralität 2045 und ins Zeitalter einer nachhaltigen Energieversorgung, die auf Erneuerbaren Energien basiert, entschlossen weiterzugehen. Gleichzeitig behalten wir die Belange der Menschen und unserer Wirtschaft im Blick.

Im Klima- und Umweltbereich überarbeiten wir das Klimaschutzgesetz (KSG) und beschließen die Carbon-Leakage-Verordnung zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (BECV). Zudem setzen wir die EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie II im Bereich des Zulassungsverfahrens (RED II) in nationales Recht um.

Im Energiebereich ändern wir das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und die Erneuerbare-Energien-Verordnung (EEG-VO).

Die wichtigsten Inhalte und Änderungen, die die Unionsfraktion u.a. erreichen konnte, sind:

I. Klima- und Umweltpolitik

1. Wir schreiben im Klimaschutzgesetz für Deutschland das Ziel der Klimaneutralität für das Jahr 2045 fest. Als wichtigste Zwischenmarken gelten für 2030 das Ziel einer Reduktion der Treibhausgasemissionen um 65 Prozent (bislang: 55 Prozent) im Vergleich zu 1990 und für 2040 ein Einsparungsziel von 88 Prozent.

2. Wir richten die deutsche Klimapolitik bereits jetzt auf das neue, erst im Frühjahr beschlossene EU-Klimaziel 2030 aus. Das liegt künftig bei einer Reduktion der Treibhausgasemissionen von 55 Prozent statt bisher 40 Prozent. Deutschland leistet somit einen offensiven Beitrag zum europäischen "Green Deal" und zur Einhaltung des UN-Klimaübereinkommens von Paris.

3. Wir wollen Arbeitsplatzverlagerungen vermeiden. Grünes Licht geben wir diese Woche auch für die Carbon-Leakage-Verordnung zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (BECV). Mit ihr werden Unternehmen, die in einer besonderen internationalen Wettbewerbssituation stehen, bei den Kosten aus dem nationalen Emissionshandel entlastet, der seit Jahresbeginn greift. Diese Regelung soll dabei helfen, Arbeitsplätze im Land zu halten und die Abwanderung von Produktion in Länder mit geringeren Umwelt- und Klimastandards zu verhindern. Denn damit wäre weder dem Klimaschutz noch dem Wirtschaftsstandort Deutschland gedient. Noch bevor der Vorschlag des Bundesumweltministeriums das Kabinett erreicht hat, haben wir bereits erfolgreich für massive Verbesserungen gesorgt, zum Beispiel höhere Kompensationsgrade und eine Ausweitung des Kreises der kompensationsberechtigten Unternehmen. Des Weiteren wird die Absenkung der EEG-Umlage nicht mehr vom Beihilfebetrag in Abzug gebracht.

4. Wir entlasten kleine und mittlere Unternehmen bei den Emissionskosten. Die Union wollte wesentlich weitreichendere Entlastungen gerade von kleinen und mittelständischen Unternehmen. In den Verhandlungen mit der SPD haben wir daher bei der BECV intensiv auf eine weitere Erhöhung der Kompensationsgrade und niedrigere Zugangsschwellen zum Carbon-Leakage-Schutz gedrungen. Dies war jedoch aufgrund des Widerstandes des Koalitionspartners und des Bundesumweltministeriums nicht erreichbar. Tatsache ist auch: Ohne Verordnung gäbe es keinerlei Kompensation, ein Scheitern des Vorhabens war deshalb keine Option. Erreicht haben wir jedoch Verbesserungen für kleine und mittlere Unternehmen, deren Jahresenergieverbrauch unter 10 Gigawattstunden liegt. Für sie wird der Selbstbehalt bei der Ermittlung der Emissionsmenge zur Berechnung des Beihilfebetrages von 150 stufenweise auf 50 Tonnen CO2 gesenkt.

5. Wir bringen das Ziel einer erfolgreichen Energiewende für mehr Klimaschutz sowie den Lärm- und den Artenschutz zu einem pragmatischen Ausgleich. Ein großer Erfolg ist die Neuregelung für das Repowering von Windkraftanlagen. Diese haben wir mit dem Gesetz zur Umsetzung der RED-II-Richtlinie im Zulassungsverfahren im Bundes-Immissionsschutzgesetz verankert. Beim Ersetzen alter Windkraftanlagen ist künftig im Genehmigungsverfahren maßgeblich, ob durch die neue Anlage zusätzliche Belastungen entstehen (so genannte "Delta-Analyse). Bislang wurde die Vorbelastung durch die bereits bestehende Windenergieanlage nicht berücksichtigt und viele Projekte wurden dadurch unnötig verhindert. Uns ist wichtig, dass bereits vorhandene Windstandorte mit modernster Anlagentechnik genutzt werden können, denn auf diese Weise kann deutlich mehr Strom auf gleicher Fläche erzeugt werden. Die Mindestabstandsregeln zur Wohnbebauung bleiben uneingeschränkt wirksam. Auch in sonstige bau- und planungsrechtliche Belange wird hierdurch nicht eingegriffen.

II. EnWG, EEG und EEG-VO:

1. Wir stärken die Rechte der Verbraucher und erhöhen die Kostentransparenz: Stromversorger mit mehr als 100.000 Kunden werden künftig dazu verpflichtet, sog. dynamische Stromtarife anzubieten. Somit können Verbraucher, die ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) nutzen, künftig einen Tarif wählen, mit dem sie zu bestimmten Zeiten (beispielsweise in den Nachtstunden) günstigeren Strom beziehen, und ihr Verbrauchsverhalten daran ausrichten. Die Verpflichtung zum Angebot solcher dynamischer Tarife wird in den nächsten Jahren schrittweise ausgeweitet und gilt ab 2025 auch für alle Versorger mit mehr als 50.000 Kunden. Stromlieferverträge müssen außerdem künftig um eine leicht verständliche Zusammenfassung ergänzt und unabhängige Vergleichsportale eingerichtet werden.

2. Wir machen mehr überschüssigen Strom aus erneuerbarer Energie nutzbar: Die Regelung "Nutzen statt Abregeln" wird auf die Hochspannungsebene ausgeweitet. Das ermöglicht künftig auf dieser Netzebene auch den Verteilnetzbetreibern, überschüssigen EE-Strom, den das Netz nicht aufnehmen kann, zu nutzen statt abzuregeln.

3. Wir steigern den Ausbau der Erneuerbaren Energien: Für das nächste Jahr regeln wir zusätzliche umfangreiche Sonderausschreibungen bei Wind an Land und Photovoltaik (PV) als Sofortmaßnahmen. Damit überbrücken wir den Zeitraum, bis wir Klarheit zu den Ausbauzielen bei Erneuerbaren Energien auf europäischer Ebene bis 2030 haben, und stellen sicher, dass wir beim Ausbau keine Zeit verlieren. Die Ausschreibungsmengen im Jahr 2022 werden bei Wind an Land um 1,1 GW auf 4 GW und bei Photovoltaik um 4,1 GW auf 6 GW angehoben.

4. Wir stärken den Eigenverbrauch von Photovoltaik-Anlagen: Die Beschränkung des Eigenverbrauchsprivilegs auf eine Strommenge von 30 Megawattstunden pro Jahr entfällt für PV-Anlagen mit einer Leistung von höchstens 30 Kilowatt installierter Leistung.

5. Wir tragen zu mehr Akzeptanz des Erneuerbaren-Ausbaus bei: Die Möglichkeit der finanziellen Beteiligung der Kommunen wird über Windenergieanlagen hinaus auf PV-Freiflächenanlagen ausgeweitet (mit bis zu 0,2 ct/kWh wie bei Wind an Land). Da wir einen marktgetriebenen Ausbau der Erneuerbaren wollen, schaffen wir diese Möglichkeit auch für Freiflächen-PPAs, ebenfalls mit einer Begrenzung auf 0,2 ct/kWh.

6. Wir schaffen bessere Rahmenbedingungen für Stromspeicher: Die Regelungen für Stromspeicher werden vereinfacht, indem wir Messanforderungen verschlanken und insgesamt Hemmnisse bei der praktischen Handhabung abbauen. Die Vermeidung einer Doppelbelastung von Speichern mit Umlagen ist damit künftig sehr viel einfacher und unbürokratischer möglich.

Die CDU/CSU-Fraktion sieht die enormen Chancen, welche sich mit der Blockchain-Technologie für Deutschland verbinden und will diese nutzen. Dies unterstreicht, dass sich die Unionsfraktion in einem Positionspapier am 25.06.2019 bereits intensiv mit Blockchain als Zukunftstechnologie für Deutschland auseinandergesetzt hat. Auch die am 18.09.2019 von der Bundesregierung verabschiedete Blockchain-Strategie wird von der Unionsfraktion mit Nachdruck unterstützt. Auch für den bargeldlosen Zahlungsverkehr sehen wir Chancen durch den Einsatz der Blockchain-Technologie. So haben Transaktionen von Krypto-Assets gerade im grenzüberschreitenden Handel viele Vorteile. Sie können kostengünstiger und schneller durchgeführt werden als Euro-Überweisungen. Krypto-Assets unterliegen aber starker Volatilität und manipulierbaren Kursen. Für den geschäftlichen Zahlungsverkehr sind sie daher nur bedingt geeignet. Wir möchten deshalb die Vorteile der Blockchain-Technologie von der Schattenwirtschaft in legale und seriöse Geschäftsmodelle überführen und setzen uns hier für eine einheitliche Regulierung in der EU ein.

Für uns gilt aber, dass die Kontrolle über Währungen weiterhin in der Hand von Staaten und deren Zentralbanken liegen muss, nicht in der Hand privater Unternehmen. Die Einführung eines digitalen bzw. elektronischen Euro (E-Euro) könnte eine seriöse Schnittstelle zwischen Fiat-Währungen und der Token-Ökonomie schaffen.

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