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Fehlende Einsparung im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Würden Sie sich dafür einsetzen, dass es einem Dienstherren untersagt werden müsste Steuergeld an PKV zu geben als Beihilfe für Beamte?

Johannes Wagner am Redepult im Bundestag
Johannes Wagner
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Frage von Roland S. •

Fehlende Einsparung im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Würden Sie sich dafür einsetzen, dass es einem Dienstherren untersagt werden müsste Steuergeld an PKV zu geben als Beihilfe für Beamte?

Sehr geehrter Herr Wagner, die Bundesministerin für Gesundheit Nina Warken hat ausgesagt das zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die verschiedene Akteure im Gesundheitswesen dazu beitragen müssen.

Laut der sehr bekannten Bertelsmann Stiftung Studie kann eine Einbeziehung von Beamten in die GKV zusätzlich rund 3,4 Milliarden Euro pro Jahr an Einsparungen bringen.

Leider werden diese Einsparungenmöglichkeiten nicht in dem vorliegenden GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz implementiert.

Johannes Wagner am Redepult im Bundestag
Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Roland S.,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die einen wichtigen strukturellen Aspekt der GKV-Finanzierung in den Blick nimmt, der im aktuellen Gesetzgebungsverfahren leider vollständig ausgeklammert geblieben ist. 

Sie haben recht: Die Bertelsmann-Stiftung hat in einer vielbeachteten Studie berechnet, dass eine Einbeziehung von Beamt*innen in die GKV die öffentlichen Haushalte bis 2030 um rund 60 Milliarden Euro entlasten könnte und die GKV selbst um mehrere Milliarden Euro pro Jahr. Während Bundesgesundheitsministerin Warken betont, dass alle Akteure ihren Beitrag leisten müssen, bleibt genau diese strukturelle Einsparmöglichkeit im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz unangetastet. Das ist unausgewogen und nicht konsequent zu Ende gedacht. 

Wir Grünen befürworten schon seit langem die Einführung einer solidarischen Bürger*innenversicherung, in die alle einzahlen – auch Beamt*innen, Selbstständige und Gutverdienende. Eine Bürger*innenversicherung wäre die strukturell richtige Antwort auf die chronische Unterfinanzierung der GKV. Denn das eigentliche Problem liegt nicht darin, dass die Ausgaben für Versorgung zu hoch sind – sondern darin, dass die Einnahmebasis zu schmal ist, weil ein erheblicher Teil der Bevölkerung von der solidarischen Finanzierung ausgenommen bleibt. 

Eine GKV-Pflicht für neu einzustellende Beamt*innen wäre ein erster, pragmatischer Schritt in diese Richtung und verfassungsrechtlich deutlich einfacher umzusetzen als eine vollständige sofortige Überführung aller Beamt*innen. 

Es ist bedauerlich, dass die Koalition aus CDU/CSU und SPD im GKV-BStabG genau dort spart, wo die Versorgung der Menschen hängt – bei der Psychotherapie, bei Zahnersatz, bei der Familienversicherung – während strukturelle Einsparpotenziale auf der Einnahmeseite konsequent ignoriert werden. Das ist keine ausgewogene Reform, sondern eine einseitige Belastung der Versicherten. 

Ich werde mich weiterhin dafür einsetzen, dass die Finanzierungsbasis der GKV auf eine breitere, gerechtere Grundlage gestellt wird. 

Mit freundlichen Grüßen 

Johannes Wagner 

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