Wieviel nicht brennbares Gas darf der Netzbetreiber einspeisen und wo ist dieses geregelt? Muss ich eingespeiste, nicht brennbare Gase bezahlen?

Joschka Knuth
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Alexander S. •

Wieviel nicht brennbares Gas darf der Netzbetreiber einspeisen und wo ist dieses geregelt? Muss ich eingespeiste, nicht brennbare Gase bezahlen?

In den letzten Tagen habe ich einen um 10% erhöhten Verbrauch meines Gas-Brennwert-Geräts festgestellt. Das habe ich festgestellt, da ich als Unternehmer täglich die Außentemperaturen tabellarisch mit dem Gasverbrauch dokumentiere, um beim Finanzamt und Zoll meine Verpflichtungen zur ordnungsgemäßen Abrechnung aufbereite.
Der Brennwert des Gesamt-Gas-Gemisches wird dadurch herabgesetzt. Das bedeutet bei gleicher Energieausbeute mindestens 10% Mehrkosten, da die Steuern darauf ja auch noch zu entrichten sind.
Auf meine Rückfrage beim Hersteller des Brennwertgeräts antwortete dieser: Die Netzbetreiber pumpen zur Stabilisierung des Gasnetzes nicht brennbare Gase (Druckluft) in das Leitungsnetz. Wieviel nicht brennbares Gas darf der Netzbetreiber einspeisen und wo ist dieses geregelt? Muss ich eingespeiste, nicht brennbare Gase bezahlen?
Werden Sie der Abhängigkeit von russischem Gas, das durch die Politik des CSU/CDU Wirtschaftsrat-Diktats entstanden ist, entgegenwirken?

Antwort ausstehend von Joschka Knuth
Bündnis 90/Die Grünen