Kürzungen der Vergütung für ambulante Psychotherapie - Wie stehen Sie zu den kürzlich umgesetzten Honorarkürzungen von PsychotherapeutInnen? Können Sie mir erklären, was Sie gegen die Kürzungen unternehmen können?
Wie stehen Sie zu den kürzlich umgesetzten Honorarkürzungen von PsychotherapeutInnen? Können Sie mir erklären, was Sie gegen die Kürzungen unternehmen können?
Sehr geehrter Herr Heisl,
zum 1. April werden niedergelassenen Psychotherapeut:innen die Honorare um 4,5% gekürzt. Kürzlich wurde bereits die Förderung für Familien in Bayern reduziert und eine hohe Inflation belastet alle Menschen in Deutschland in einer angespannten wirtschaftlichen Situation. Da die Leistungen für Ärzte deutschlandweit gleich honoriert sind, sind die hohen Mietpreise, gerade im gewerblichen Bereich, eine zusätzliche Belastung. Der Erwerb des Kassensitzes, eine lange unbezahlte Ausbildung und nun Ängste, was die Bezahlung betrifft, lassen Therapeuten daran zweifeln, ob sie diesen herausfordernden Job noch durchführen können. Es gibt Vorgaben für eine angemessene Bezahlung psychotherapeutischer Leistungen im Sozialgesetzbuch. Ich bitte sie, bewirken sie eine Beanstandung des Beschlusses. Danke, Martin T.
Guten Tag Herr T.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Engagement für dieses wichtige Thema.
Die Entscheidung über die Honorarkürzungen wurde vom Erweiterten Bewertungsausschuss auf Bundesebene getroffen, einem Gremium, das sich aus dem GKV-Spitzenverband und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zusammensetzt.
Als Mitglied des Bayerischen Landtags habe ich leider keine direkte Möglichkeit, in diesen Beschluss einzugreifen oder ihn zu beanstanden, da die Honorarfestsetzung im Bundesrecht (SGB V) verankert ist.
Ich habe Ihre Nachricht jedoch an meinen MdB Hans Koller weitergeleitet.
Damit er direkt mit Ihnen in Kontakt treten kann, bitte ich Sie, mir Ihre E-Mail-Adresse unter heisl@csu-passau.de mitzuteilen, sodass ich diese an Herrn Koller weitergeben kann.
Beste Grüße
Josef Heisl
