Wie stehen Sie bei der geplanten Reform des Informationsfreiheitsgesetzes zur Anpassung der Gebühren?
Bisher waren die Gebühren für Anfragen nach dem IFG auf 500€ gedeckelt, zukünftig ist geplant, dass dieser Rahmen erweitert wird. Einer potentiellen Fragenstellerin wird nicht klar sein, wie hoch die Gebühren sind, eine Anfrage für politisch Interessierte birgt also künftig ein hohes Risiko. Wie ist Ihre Meinung dazu?
Gab es schon resultierend aus Anfragen Anfeindungen oder Bedrohungen an Mitarbeiter, die namentlich genannt wurden?
Vielen Dank für Ihre Zeit,
mit freundlichen Grüßen, Uwe M.
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Frage zum Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ich kann verstehen, dass die geplanten Änderungen am Informationsfreiheitsgesetz Fragen aufwerfen. Allerdings halte ich Ihre Sorge, dass Fragestellern nicht klar sein wird, wie hoch die Gebühren der Anfrage sein werden, für unbegründet.
Bislang liegt zu den geplanten Änderungen des IFG lediglich der Koalitionsbeschluss vor. Dieser macht deutlich, dass die geplante Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes nicht dazu dient, Transparenz abzubauen. Der Zugang zu amtlichen Informationen bleibt grundsätzlich erhalten. Ziel ist vielmehr, das Gesetz verständlicher zu gestalten und an die veränderte Sicherheitslage anzupassen. Die Gebühren sollen "im Einklang mit dem Kostendeckungsprinzip angepasst" werden. Daraus lässt sich jedoch nicht ableiten, dass Gebühren künftig beliebig oder intransparent festgesetzt werden sollen.
Ihre Frage setzt voraus, dass Antragstellerinnen und Antragsteller die Höhe möglicher Gebühren künftig nicht mehr einschätzen könnten. Diese Annahme teile ich nicht. Selbstverständlich müssen Gebühren gesetzlich beziehungsweise auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen festgelegt und für Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar sein. Sollte der Gebührenrahmen angepasst werden, bedeutet dies daher nicht, dass Antragstellende mit einem unkalkulierbaren Kostenrisiko rechnen müssen. Die maßgeblichen Regelungen werden öffentlich bekannt sein, sodass sich Interessierte bereits im Vorfeld über mögliche Gebühren informieren können.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Oster
