Frage an Josef Rief bezüglich Wirtschaft

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Josef Rief
CDU
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Frage von Albrecht von W. •

Frage an Josef Rief von Albrecht von W. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Rief,

können Sie mir bitte sagen, warum Sie, als mein Abgeordneter, für das Wachstumsbeschleunigungsgesetz gestimmt haben, obwohl dieses von der Mehrheit Ihrer Wähler als Schwachsinn abgelehnt wird? Insbesondere die MwSt.-Senkung für Hotelübernachtungen ist total daneben. Die Steuerberater und Hotelbesitzer raufen sich schon jetzt die Haare, da die Abrechnung viel komplizierter wird. Bier aus der Minibar: 7% oder 19%??? Ganze Softwarepakete für die Abrechnung müssen umgeschrieben werden. Gewerbliche Übernachtungen werden teurer, da die Firma für das Zimmer nicht mehr 19% sondern nur noch 7% Vorsteuer geltend machen kann. Wie soll mit diesem Blödsinn die Wirtschaft angekurbelt werden.
Denken Sie mal darüber nach.

Mit freundlichen Grüßen

Albrecht von Wuthenau

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Sehr geehrter Herr von Wuthenau,

herzlichen Dank für Ihre Frage zum Wachstumsbeschleunigungsgesetz. Wie unserem Koalitionsvertrag zu entnehmen ist, ergreift die christlich-liberale Koalition effektive Maßnahmen, um die in der Geschichte der Bundesrepublik bislang einmalige internationale Finanz- und Wirtschaftskrise rasch zu überwinden und gestärkt aus ihr hervorzugehen. Deshalb haben wir auch konkret ein steuerliches Sofortprogramm mit krisenentschärfenden Maßnahmen zur Stärkung der Unternehmen sowie eine Entlastung der Familien mit Kindern zum 1. Januar 2010 vereinbart. Und genau dies haben wir mit dem ersten Steuergesetz in dieser Legislaturperiode auch schon umgesetzt. Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz vom 22. Dezember 2009 steht bereits im Bundesgesetzblatt.

Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz werden die Bürger und Unternehmen um insgesamt rd. 8,5 Mrd. € entlastet. Darüber hinaus werden alle Bürger zum 1. Januar 2010 mit den bereits beschlossenen Maßnahmen des Konjunkturpaketes II (Anhebung Grundfreibetrag von 7.834 € auf 8.004 €, Rechtsverschiebung des Tarifs um 330 €) und des Bürgerentlastungsgesetzes (verbesserte Absetzbarkeit der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge) um weitere 14 Mrd. € entlastet. Nun konkret zu der von Ihnen angesprochenen Absenkung des Mehrwertsteuersatzes bei reinen Beherbergungsleistungen im Hotel- und Gastronomiegewerbe von 19 % auf 7 %. In den parlamentarischen Beratungen haben wir diese Maßnahme intensiv geprüft und dabei alle Hinweise und Argumente einbezogen. Nach Abwägung aller Umstände haben wir uns für diese Maßnahme entschieden, weil wir damit die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Hotel- und Gastronomiegewerbes im erforderlichen Umfang stärken. Bitte bedenken Sie, dass der ganz überwiegende Teil der europäischen Mitbewerber des deutschen Hotel- und Gastronomiegewerbes hier bereits ermäßigte Mehrwertsteuersätze erhebt.

Mit freundlichen Grüßen
Josef Rief, MdB

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