Antwort ausstehend von Josefine Paul BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Antwort 05.06.2025 von Josefine Paul BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der Gleichlauf dieser beiden Stichtagsregelungen ist wichtig, damit die Dauer der Elternbeitragsbefreiung immer jedenfalls dann zwei Jahre beträgt, wenn das Kind schulpflichtig eingeschult wird.
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