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Wie stehen Sie zu den Veränderungen, die im Rahmen des Gesundheitsstärkungsgesetz in der ambulanten Psychotherapie vorgenommen werden sollen?

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Jürgen Hardt
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Frage von Claudia K. •

Wie stehen Sie zu den Veränderungen, die im Rahmen des Gesundheitsstärkungsgesetz in der ambulanten Psychotherapie vorgenommen werden sollen?

Sehr geehrter Hr. Hardt,
ich bin ambulante Psychotherapeutin und sehe die geplanten Änderungen für die ambulante Psychotherapie äußerst kritisch: einerseits wird es zu einer noch schlechteren Versorgung psychisch erkrankter Menschen kommen, die Krankenzeiten werden deutlich ansteigen und die Kliniken werden die Anfragen an vollstationärer und teilstationärer Behandlung nicht mehr auffangen können. Ich habe derzeit ca. 500 Anfragen von Patienten pro Quartal und kann ca. 5-6 Patienten aufnehmen, woran die extreme Schieflage, die schon jetzt herrscht, deutlich zu erkennen ist. Außerdem werden mit einer Budgetierung in der ambulanten Psychotherapie unsere Existenzen gefährdet.
Ich bitte Sie dringend, so gut wie möglich zu versuchen, diese Änderungen noch abzuwenden. Ich bedanke mich ganz herzlich für Ihr Verständnis und verbleibe

mit freundlichen Grüßen,

Dipl.-Psych. C. K.
Psychologische Psychotherapeutin

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Antwort von CDU

Mit dem GKV-BStabG werden alle Leistungsbereiche in die einnahmeorientierte Ausgabenpolitik einbezogen. Dies gilt auch für die psychotherapeutische Versorgung. Die Vergütung wird zukünftig wieder in die sogenannte morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) zurückgeführt. Bei dieser Rückführung wird das heutige Finanzvolumen für diesen Bereich beibehalten und perspektivisch nach dem Grundsatz der Beitragssatzstabilität – wie auch in anderen Leistungsbereichen – entsprechend erhöht. Zudem werden Vorkehrungen getroffen, dass das Finanzvolumen nicht für andere Versorgungsbereiche anderweitig genutzt wird. Wir nehmen die Sorgen im Hinblick auf eine Verschlechterung der Vergütungssituation sehr ernst, sehen diese aber auch in Rücksprache mit dem Bundesgesundheitsministerium derzeit nicht als begründet an. Die vorgebrachten Argumente im Hinblick auf die Streichung der Angemessenheitsprüfung haben wir weiter im Blick.

Wir sehen die Sorgen der vulnerablen Gruppe der psychisch Kranken sehr genau, denn psychische Erkrankungen gehören zu den häufigsten Ursachen für lange Krankheitsausfälle. Die Zahl der Betroffenen steigt stetig. Gerade auch für betroffene Kinder und Jugendliche muss eine gute und sichere Versorgung schnellstmöglich und niedrigschwellig gewährleistet sein.

Einschränkungen in der psychotherapeutischen Versorgung führen zu finanziellen Mehrbelastungen der Versichertengemeinschaft in der Zukunft. Eine kontinuierliche Versorgung ist daher entscheidend. Daher hat Deutsche Bundestag zum GKV-BStabG einen Entschließungsantrag beschlossen, mit dem er die Bundesregierung auffordert, zügig Regelungen vorzulegen, die nach dieser Sommerpause auch beschlossen werden sollen:

1. Regelungen, welche die Versorgungskontinuität begonnener Behandlungen über den 31. Dezember 2026 hinaus bis zum Abschluss der Behandlung sicherstellen,

2. Regelungen, die Ausnahmefälle von der MGV bei Leistungen der Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten und Fachtherapeuten für Kinder und Jugendliche, sowie für Behandlungen von schwer psychisch kranken Versicherten entsprechend der G-BA Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung, insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf (KSVPsych-RL) als auch von als dringlich festgelegten Fällen vorsehen, um dafür eine extrabudgetäre Vergütung zu schaffen, und

3. Regelungen, die den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beauftragen, bis spätestens zum 31. Dezember 2026 eine Regelung zur Feststellung der Dringlichkeit einer Behandlung im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde zu erarbeiten und zu definieren.

Mit diesen Maßnahmen setzen wir wesentliche Forderungen der Psychotherapeuten um und handeln im Sinne der Patienten. 

Unabhängig davon werden mit dem GKV-BStabG Psychotherapeuten von Bürokratie entlastet. Künftig wird auf einen Konsiliarbericht verzichtet werden, wenn die psychotherapeutische Behandlung auf vertragsärztliche Überweisung oder auf Empfehlung eines Krankenhauses im unmittelbaren Anschluss an eine psychiatrische, psychosomatische oder psychotherapeutische Krankenhausbehandlung erfolgt.

Es bleibt ein zentrales Anliegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, eine qualitativ hochwertige und am Bedarf orientierte psychotherapeutische Versorgung sicherzustellen. Dazu haben wir im Koalitionsvertrag verschiedene Maßnahmen vereinbart, die wir in den kommenden Monaten angehen wollen.

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