Wird die Chatkontrolle von der CDU im EU-Parlament befürwortet?
Sehr geehrter Herr Hardt,
Justitzministerin Hubig hat 2025 erklärt, dass eine Chatkontrolle in einer Demokratie tabu sein müsse.
Wrird dann als nächstes das Briefgeheimnis abgeschaft?
Bitte um eine Rückmeldung.
Helmut M.
Grabbestraße 8
42697 Solingen
negnilos@gmx.de
Sehr geehrter Herr M.,
Die Europäische Union hat beschlossen, die befristete Ausnahmeregelung bis zum 3. April 2028 zu verlängern. Sie schafft die rechtliche Grundlage dafür, dass Anbieter freiwillig nach Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs suchen und entsprechende Funde an die zuständigen Behörden melden können.
Der Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch ist selbstverständlich wichtig und muss konsequent geführt werden. Allerdings hat die derzeit geltende Regelung nichts mit den Befürchtungen zu tun, die häufig im Zusammenhang mit einer allgemeinen Überwachung privater Kommunikation geäußert werden.
Die geplante dauerhafte sogenannte Chatkontrolle (CSAM-Verordnung) befindet sich auf EU-Ebene weiterhin im Gesetzgebungsverfahren. Eine flächendeckende, anlasslose Überwachung privater Kommunikation wäre mit den Grundrechten nicht vereinbar und sollte daher nicht eingeführt werden. Wir werden die weiteren Beratungen auf EU-Ebene genau verfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Hardt
