Mit einer abschließenden Bewertung der Frage, ob der US-Einsatz in Venezuela völkerrechtswidrig war, habe ich bewusst gewartet, bis die Vereinigten Staaten ihre Begründung vor dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen vorgelegt haben.
Deutschlands Ziel bleibt es, Einfluss zu nutzen, um destabilisierendes Verhalten zu begrenzen, anstatt sich durch pauschale Maßnahmen außenpolitisch selbst handlungsunfähig zu machen.
Für mich ist das Gebot „Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst“ Kern christlicher Sozialethik. Theologisch verstanden geht es bei der Nächstenliebe um weit mehr als Mitgefühl oder soziale Sorge füreinander. Sie ist begründet in der Gottesebenbildlichkeit jedes Menschen und der damit unmittelbar einhergehenden unveräußerlichen Würde.
Nach sorgfältiger Abwägung aller betroffenen Belange überwiegt im vorliegenden Fall das berechtigte staatliche Interesse an einer effektiven Zusammenarbeit in der Strafverfolgung das Informationsinteresse des Parlaments.
Ich unterstütze die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens durch den Deutschen Bundestag nicht. Zum jetzigen Zeitpunkt halte ich es für juristisch nicht erfolgversprechend und politisch kontraproduktiv
Eine Neuauszählung aller Stimmen ist rechtlich nur dann möglich, wenn konkrete und substanzielle Anhaltspunkte vorliegen, dass das Gesamtergebnis verfälscht sein könnte. Diese Voraussetzungen sehe ich nicht gegeben.