Frage an Jürgen Trittin bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Jürgen Trittin
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Frage von Jan R. •

Frage an Jürgen Trittin von Jan R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Trittin,

unser Grundgesetz ist ein Provisorium, eine Übergangsregelung. Es wurde 1949 im Auftrag der Alliierten von deutschen Beamten erstellt, jedoch nie vom Volk direkt bestätigt.

Nun ist unser Grundgesetz nicht schlecht, jedoch durchaus noch verbesserungswürdig. Auch was die nähere Ausführung einiger Punkte angeht. Insbesondere zum Beispiel Artikel 20 (2) in dem deutlich wird, dass das Volk ein Recht auf Abstimmungen hat, was meiner Meinung nach eine Demokratie, wie sie in der Schweiz vorbildlich gepflegt wird, ermöglicht.
Aber auch an anderer Stelle gibt es noch Verbesserungsbedarf, zum Beispiel was die Unbestechlichkeit von Abgeordneten betrifft. So will mir bis heute nicht einleuchten, warum ein Bundestagsabgeordneter diverse gut bezahlte Nebentätigkeiten ausüben darf, obwohl dies nachweislich (Herr Schröder und Gasprom sind ein eindeutiges
Beispiel) Einfluss auf die Entscheidungsfähigkeit dieser Abgeordneten nimmt. Davon abgesehen, dass ich nicht nachvollziehen kann, wo ein solcher Abgeordneter die Zeit dafür hernimmt. Obwohl dies den zumeist fast leeren Bundestag bei Anhörungen und Abstimmung erklärt, als auch teilweise das Versagen der Aufsichtsgremien im Zusammenhang mit der "Bankenkrise", da etliche der Aufsichtsräte eben solche Abgeordneten waren, die wohl zu wenig Zeit für den Job hatten.
Desweiteren sehe ich als einen weiteren wichtigen Punkt an, dass die Wählbarkeit von "Gruppen" eingeschränkt wird. So sind derzeit über die Hälte aller Bundestagsabgeordneten Beamte, bzw. im öffentlichen Dienst tätig. Dass eine solche Zusammensetzung eine außerordentliche Schieflage erzeugt, steht wohl außer Frage.

Kurzum: unser Grundgesetz ist durchaus sarnierungsbedürftig, zumindestens jedoch sollte es modernisiert und per
Volksabstimmung auch endlich legitimisiert werden!

Nun meine Frage:

Wie stehen Sie dazu nach Artikel 146 GG dem deutschen Volk eine neue, modernisierte und legitimierte Verfassung zu geben?

Mit freundlichen Grüßen

Jan Rüther

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Rüther,

vielen Dank für Ihre Frage.
meine Fraktion und ich sind der Meinung, dass das Grundgesetz nicht vom Volk legitimiert werden muss. Wir gehen davon aus, dass es hinreichend autorisiert ist.
Das Grundgesetz hat uns allen seit seiner Entstehung vor 60 Jahren gute Dienste geleistet. In zahlreichen politischen Auseinandersetzungen hat sich das Grundgesetz als wichtiger Garant und wichtiger Eckpfeiler für unsere Demokratie und unsere demokratischen Werte bewährt.

Auch die von Ihnen angeführten Verbesserungsmöglichkeiten des Grundgesetzes waren immer wieder Bestandteil der politischen Auseinandersetzung. Gescheitert sind Verbesserungen aber nicht daran, dass das Grundgesetz einer solchen Verbesserung in ihrem Sinne entgegen stehen würde, sondern dass die politische Diskussion nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat.

Wir halten eine neue Verfassungsdebatte für überflüssig. Gerade in der heutigen zeit gibt es dringendere Probleme.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Trittin