Frage an Jürgen Trittin bezüglich Recht

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Jürgen Trittin
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Jan N. •

Frage an Jürgen Trittin von Jan N. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Trittin,

Auf der Internetseite von der ZEIT habe ich heute folgenden Artikel gelesen:

http://www.zeit.de/online/2008/16/gefaehrderabkommen-datenschutz

in dem es um ein Abkommen geht, daß Daten von Bundesbürgern recht freizügig an US-amerikanische Behörden weiterzugeben ermöglichen soll. Das Abkommen wurde laut ZEITonline-Artikel am 11. März von US-amerikanischen und bundesdeutschen Ministern getroffen, eine Abstimmung im Bundestag darüber steht jedoch noch aus. Laut ZEITonline ist "das Ganze (...) faktisch schon beschlossen".
Meine Frage an Sie lautet: Werden Sie diesem Abkommen zustimmen?
Werden Sie diesem Abkommen unter gewissen Umständen zustimmen, d.h. mit Rücksicht auf die Fraktionsbindung o.ä.?
Werden Sie diesem Abkommen auf gar keinen Fall zustimmen?

Wie werden Sie sich bei der Abstimmung verhalten?

Da das Abkommen - wie im Artikel auch erwähnt - am 11. März ohne große öffentliche Wahrnehmung getroffen wurde, denke ich, daß auch die Bundestagsabstimmung von der Öffentlichkeit unbemerkt verlaufen könnte, und deshalb stelle ich Ihnen schon jetzt diese Frage, ohne zu wissen, wann eine Abstimmung im Bundestag erfolgen wird.

Herzlichen Dank im Voraus und alles Gute für Ihre Arbeit

J. Negroponte

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Negroponte,

das binationale Abkommen zwischen Deutschland und den USA wurde tatsächlich bereits am 11.3 geschlossen, und zwar ohne dass der Bundestag darüber informiert wurde. Die Regierung ist zwar nicht verpflichtet, den Bundestag, bzw den Innenausschuss zu informieren, jedoch wurde im Innenausschuss das Verfahren, wie im Zeit-Artikel beschrieben, stark kritisiert. Peter Schaar wurde unmittelbar vor der Unterzeichnung zwar um eine Stellungnahme gebeten, diese wurde (trotz der darin aufgeführten Bedenken) ignoriert.

Im Prinzip ähnelt das Abkommen dem Prümer Vertrag, jedoch ohne verbindliche datenschutzrechtliche Bestimmungen. Daher verstößt das Abkommen gegen nationales Datenschutzrecht, da aufgrund dessen hochbrisante Daten sämtlicher deutscher Bürger ohne ausreichenden Datenschutz an die USA weitergeleitet würden. Eine Modifizierung des Abkommens ist, wie im Artikel ausgeführt, nicht mehr möglich.

Ich werde das Abkommen im Bundestag ablehnen.

Jürgen Trittin