Sind Ihnen die Auswirkungen der Zeilen im Referentenentwurf (Seite 12 - 13 Absatz 12) EEG2023 zur Vergütung der Solaranlagen mit Eigenverbrauch bekannt?

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Jürgen Trittin
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Frage von Nico B. •

Sind Ihnen die Auswirkungen der Zeilen im Referentenentwurf (Seite 12 - 13 Absatz 12) EEG2023 zur Vergütung der Solaranlagen mit Eigenverbrauch bekannt?

Wissen Sie, dass die geringe Einspeisevergütung von 6,X Cent die Solaranlagen für den Bürger unwirtschaftlich macht und damit zukünfig die verfügbaren Dachflächen nicht mehr voll ausgenutzt werden?
Wollen Sie, dass dafür mehr unversigelte ggf. naturbelassenen Flächen bebaut werden?
Warum stellen Sie Dachanlagen mit Selbstverbrauch schlechter als Dachanlagen mit Volleinspeisung?
Wollen Sie nicht das die Bürger die Energiewende mitgestalten?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Guten Tag, 

vielen Dank für Ihre Frage. Natürlich kennen wir den Referent*innenentwurf und auch die jetzt beschlossenen Maßnahmen. Allerdings kommen wir zu einer grundlegend anderen Bewertung. Gerade in der letzten Woche hat der Bundestag ein umfangreiches Gesetzespaket auf den Weg gebracht, bei dem wir Grüne vor allem auch für die privaten Photovoltaikanlagen viele Verbesserungen erreicht haben.

Wir haben in den parlamentarischen Verhandlungen erreicht, dass sich die Eigenversorgung mit Sonnenstrom vom eigenen Dach weiterhin lohnt, und dass bürokratische Hürden für kleine und große Solaranlagen abgebaut werden. Jede und jeder, der eine Solaranlage auf dem eigenen Dach installieren möchte, kann zwischen Volleinspeisung und Teileinspeisung des eigenerzeugten Stroms wählen. Die Spitzenkappung bei kleinen PV-Anlagen, die so genannte "70-Prozent-Regelung", haben wir gestrichen. Das ist gut, denn jedes Kilowatt zählt!

Wir haben neue Fördermöglichkeiten für verschiedene Solaranlagen festgeschrieben: Bei Häusern, deren Dach für Solaranlagen nicht genutzt werden kann, ist nun eine Förderung der "Garten-PV" möglich. Und Agri-PV wird auf Dauergrünland ermöglicht, wenn das Grünland nicht naturschutzrelevant ist. Das eröffnet neue Möglichkeiten für klimaschonende und umweltgerechte Energieerzeugung in ländlichen Räumen.

Im übrigen sind die Erzeugungskosten für eine Kilowattstunde Solarstrom für neueste Anlagen bereits so weit gesunken, dass die geplante Einspeisevergütung durchaus angemessen ist (https://www.pv-magazine.de/2021/06/22/fraunhofer-ise-stromgestehungskosten-fuer-grosse-photovoltaik-anlagen-auf-bis-zu-312-cent-pro-kilowattstunde-gesunken/) – und für bestehende Anlagen bleiben die garantierten Einspeisepreise bei Inbetriebnahme ja ebenfalls erhalten.

Wir hoffen Ihnen damit weitergeholfen zu haben.

Team Trittin