Setzen Sie sich in Ihrer Fraktion dafür ein, dass die Haltefrist des § 23 EStG für Kryptowerte erhalten bleibt.
Meine Bitte an Sie: Setzen Sie sich in Ihrer Fraktion dafür ein, dass die Haltefrist des § 23 EStG für Kryptowerte erhalten bleibt. Ich würde mich über eine kurze Rückmeldung freuen, wie Sie zu diesem Vorhaben stehen und wie Sie im weiteren Gesetzgebungsverfahren abzustimmen beabsichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Lina D.
Sehr geehrte Frau D.,
die Frage der Besteuerung von Kryptowerten und insbesondere der Fortbestand der Haltefrist nach § 23 EStG ist eine Angelegenheit des Bundessteuerrechts und fällt damit in die Zuständigkeit des Deutschen Bundestages sowie der Bundesregierung. Als Mitglied des nordrhein-westfälischen Landtags werde ich an einem entsprechenden Gesetzgebungsverfahren daher weder mitwirken noch darüber abstimmen können.
Unabhängig davon kann ich Ihr Anliegen nachvollziehen. Die bestehende Regelung sorgt derzeit für Rechtssicherheit und Planbarkeit für private Anlegerinnen und Anleger. Ich werde die weitere Diskussion auf Bundesebene aufmerksam verfolgen und Ihre Anregung gerne in Gespräche innerhalb der Partei weitergeben.
Mit freundlichen Grüßen
Julia Kahle-Hausmann MdL
