Bezüglich Ihrer gestellten Frage verweisen wir auf die Antwort des Bundesministers für besondere Aufgaben/Chef des Bundeskanzleramtes, Thorsten Frei MdB, vom 27. August 2025
Gerne verweisen wir auf die Antwort von Frau Klöckner MdB in ihrer Funktion als Bundestagspräsidentin vom 11.7.2025, in der sie die Entscheidung im Hinblick auf den CSD erläutert:
Gerne verweisen wir auf die Antwort von Frau Klöckner MdB vom 23.7.2025:
Gerne verweisen wir Sie hinsichtlich der von Ihnen gestellten Frage auf die zahlreichen Maßnahmen, die von der Bundesregierung auf den Weg gebracht wurden. Diese können Sie auf der folgenden Webseite nachlesen:
Der Paragraph 218 des Strafgesetzbuches, der den Schwangerschaftsabbruch regelt, ist das Ergebnis eines mühsam gefundenen gesellschaftlichen Kompromisses. Dieser Kompromiss berücksichtigt sowohl das Selbstbestimmungsrecht der Frau als auch den Schutz des ungeborenen Kindes.
Gerne verweisen wir auf die Antwort des Bundesministers für besondere Aufgaben/Chef des Bundeskanzleramtes, Thorsten Frei MdB, auf eine ähnliche gestellte Frage