Was ist die Begründung dafür, dass der Genesendenstatus (COVID-19) für Bundestagsabgeordnete nach wie vor 6 Monate, für das Wahlvolk ohne Bundestagsmandat hingegen nur 3 Monate beträgt?

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Julia Verlinden
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Frage von Frank L. •

Was ist die Begründung dafür, dass der Genesendenstatus (COVID-19) für Bundestagsabgeordnete nach wie vor 6 Monate, für das Wahlvolk ohne Bundestagsmandat hingegen nur 3 Monate beträgt?

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Sehr geehrter Herr L.,

ich persönlich finde es sehr unglücklich, dass der Gesundheitsminister die Regeländerung beim Genesenenstatus so schlecht vorbereitet und kommuniziert hat.

Zu den Regelungen im Bundestagsgebäude (und nur hierauf beziehen sich Meldungen, die Sie vielleicht in den Medien gelesen haben) möchte ich Ihnen folgendes erklären:

§ 12 Abs. 2 der SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin sieht vor, dass der Deutsche Bundestag – ebenso wie vergleichbare Institutionen – für Veranstaltungen einschließlich Sitzungen des Plenums und der Ausschüsse die Schutz- und Hygienemaßnahmen in eigener Verantwortung regelt.

Das ist im Bundestag geschehen. Die Bundestagspräsidentin hat klare Vorgaben erlassen, die sich an den geltenden Gesetzen orientieren, wie eine 3G-Regelung am Arbeitsplatz, FFP2-Maskenpflicht, 2GPlus-Regeln im Plenarsaal und in den Ausschüssen, etc. Sie sehen also, wir haben sogar strengere Regeln als andere Arbeitgeber: 2GPlus ist der Standard für unsere Arbeit im Parlament.

Auch die Dauer des Genesenenstatus ist in diesen Vorgaben geregelt. Nur für den Zugang zum Plenum und zu den parlamentarischen Gremien galten bis zur letzten Plenarwoche im Januar noch die 6 Monate, die bereits verabredet worden waren, bevor der Genesenenstatus vom Gesundheitsminister verändert wurde.

Ab der kommenden Plenarwoche, die am 14.2.2022 startet, wird der Genesenenstatus für den Zugang zum Plenarsaal und den Ausschüssen im Bundestag an die deutschlandweit geltenden Regeln angepasst.

Mit freundlichen Grüßen

Julia Verlinden

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