Bekommen verheiratete Beamte, wie z. B. Lehrer, eine Stundenreduzierung wegen des fiktiven Partnereinkommens?
Guten Morgen Frau Willie,
dies ist eine ernstgemeinte Frage. Ihr Parteikollege FM Heere hat mit der Reform der NDS-Beamtenbesoldung das fiktive Partnereinkommen auf ca 11.000 Euro Netto erhöht, so dass die verfassungsrechtliche und amtsangemessene Besoldung erreicht wird,
da Beamtenfamilien nun Bedarfsgemeinschaften sind.
Dies führt aber nun bei zwei verheirateten Lehrern z. B., wie es in Kollegien recht häufig vorkommt, dazu, dass beiden die Besoldung des anderen Ehepartner gegengerechnet wird.
Es werden also nicht nur ca. 11.000 Euro fiktiv abgezogen, sondern bei dieser familiären Konstellation insgesamt 22.000 Euro netto.
Abgesehen von Bayern und NRW gibt es keinen öffentlichen und privaten AG, der die Gehälter von verheirateten Partnern miteinander verrechnet, da sie beim gleichen AG sind.
Mögliche Verstöße gegen das GG sind die Artikel 3, 6 und 33.
Beamtenfamilien mit zwei Beamten werden deutlich gegenüber anderen Familien mit Kindern benachteiligt.
Gibt es daher Änderungen?
