Betreff: Opferschutz im Wohnumfeld – Resozialisierung vs. Staatsversagen: Warum genießt die Freizügigkeit der Täter in der Praxis höheren Schutz als der Schutzraum der Opfer (insbes. bei Minderjährigen)?
in Deutschland wiegt das Hausrecht eines Supermarktes oft schwerer als die Unversehrtheit von Opfern: Während Ladendiebe lebenslang Hausverbot erhalten, dürfen Gewalt- oder Sexualstraftäter nach der Haft oft in die direkte Nachbarschaft ihrer Opfer ziehen. Angesichts hoher Rückfallquoten frage ich Sie:
1. Warum genießt die Freizügigkeit der Täter in der Praxis höheren Schutz als der Schutzraum der Opfer (insbes. bei Minderjährigen)?
2. Wie rechtfertigen Sie, dass Opfern oft nur die Flucht (Umzug) bleibt, während der Staat das Risiko auf die Schwächsten abwälzt?
3. Planen Sie eine Gesetzesinitiative, die lebenslange Aufenthaltsverbote im Wohnumfeld der Opfer ermöglicht – analog zum zivilrechtlichen Hausverbot?
Das aktuelle System wirkt wie ein einseitiger Schutz der Täter auf Kosten der Betroffenen. Ich freue mich auf Ihre konkrete Stellungnahme zu diesem Widerspruch
Hallo,
vielen Dank für Ihre Frage.
Sie sprechen ein sehr ernstes Thema an. Der Schutz von Opfern – insbesondere von Kindern und Jugendlichen – hat aus unserer Sicht höchste Priorität. Gleichzeitig zeigt Ihre Frage auch ein Spannungsfeld auf, das der Rechtsstaat lösen muss: den bestmöglichen Opferschutz zu gewährleisten und zugleich rechtsstaatliche Grundprinzipien einzuhalten.
Zu Ihren Fragen im Einzelnen:
1. Warum genießt die Freizügigkeit der Täter*innen in der Praxis höheren Schutz als der Schutzraum der Opfer?
Diesen Eindruck können wir nachvollziehen – tatsächlich ist es aber so, dass hier unterschiedliche Grundrechte gegeneinander abgewogen werden müssen. Nach verbüßter Strafe haben auch Täter*innen wieder Grundrechte, etwa auf Freizügigkeit. Gleichzeitig gibt es Instrumente, um Opfer zu schützen, etwa Näherungsverbote, Auflagen im Rahmen der Führungsaufsicht oder Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz. Entscheidend ist, dass diese Instrumente konsequent angewendet werden.
2. Wie rechtfertigen Sie, dass Opfern oft nur die Flucht (Umzug) bleibt?
Dass Betroffene sich gezwungen sehen, ihr Umfeld zu verlassen, ist aus unserer Sicht nicht akzeptabel. Ziel staatlichen Handelns muss es sein, Opfer wirksam zu schützen, sodass sie sich sicher fühlen können. Wenn dies in der Praxis nicht gelingt, zeigt das, dass bestehende Schutzmaßnahmen nicht immer ausreichend greifen oder umgesetzt werden. Hier sehen wir Verbesserungsbedarf – insbesondere bei der konsequenten Anwendung und Durchsetzung vorhandener Instrumente.
3. Planen Sie eine Gesetzesinitiative für lebenslange Aufenthaltsverbote im Wohnumfeld?
Pauschale, lebenslange Aufenthaltsverbote würden einen erheblichen Eingriff in Grundrechte darstellen und wären rechtlich nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich. Deshalb setzt das bestehende Recht auf einzelfallbezogene Lösungen. Die Ausgestaltung solcher Regelungen liegt zudem auf Bundesebene. Auf diese Gesetzgebung hat Frau Hamburg als niedersächsische Kultusministerin und Landtagsabgeordnete keinen direkten Einfluss.
Unabhängig davon gilt für uns: Der Opferschutz muss weiter gestärkt werden. Dazu gehört, bestehende Instrumente wirksam anzuwenden, Lücken zu identifizieren und Betroffene besser zu unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen
Team Hamburg
