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Warum gibt es keine rentenrechtlichen Vorteile für die Pflegekräfte nach Anerkennung der Schwerarbeit?

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Julia Willie Hamburg
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Frage von Susanna H. •

Warum gibt es keine rentenrechtlichen Vorteile für die Pflegekräfte nach Anerkennung der Schwerarbeit?

Andere Berufsgruppen haben 6 Wochen Ferien,Sonn und Feiertage frei, keine Nachtarbeit oder Bereitschaftsdienste -wieso hapert es an der Beitragsgerechtigkeit???Es ist ganz unfair, denn Pflegekräfte haben Alle Teildienste oder Doppelschichten /also quasi 2 Dienste an einem Tag mitgemacht/mitzumachen,das sieht Niemand .Sie verpassen Familienfeiern,sind für Freunde schlecht planbar,müde und kaputt mit 60 .

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Hallo,

vielen Dank für Ihre Frage und dafür, dass Sie auf die besonderen Belastungen in den Pflegeberufen aufmerksam machen.

Schicht- und Nachtarbeit, Wochenend- und Feiertagsdienste, hohe körperliche und psychische Belastungen sowie häufig wenig planbare Arbeitszeiten prägen den Berufsalltag vieler Pflegekräfte über Jahrzehnte. Dass sich deshalb die Frage stellt, ob diese besonderen Belastungen auch beim Renteneintritt stärker berücksichtigt werden sollten, können wir gut nachvollziehen.

Eine entsprechende rentenrechtliche Sonderregelung ist allerdings nicht einfach umzusetzen. Das gesetzliche Rentensystem knüpft grundsätzlich an Versicherungs- und Beitragszeiten an und nicht an einzelne Berufe. Bei Sonderregelungen müsste deshalb geklärt werden, nach welchen Kriterien besondere Belastungen definiert werden und welche weiteren körperlich oder psychisch stark belastenden Berufsgruppen ebenfalls berücksichtigt werden müssten.

Das bedeutet aus unserer Sicht jedoch nicht, dass die Frage nach einem früheren Renteneintritt für Menschen mit jahrzehntelanger besonders belastender Arbeit nicht diskutiert werden sollte. Im Gegenteil: Sie gehört in die Debatte über eine gerechte und zukunftsfeste Alterssicherung.

Die gesetzlichen Regelungen zur Rente fallen allerdings in die Zuständigkeit des Bundes. Julia Willie Hamburg kann hierzu daher keine unmittelbaren gesetzlichen Änderungen auf Landesebene vornehmen. Die besonderen Belastungen in der Pflege und die Frage, wie diese angemessen berücksichtigt werden können, sind aber wichtige Themen, die auch gegenüber der Bundesebene immer wieder adressiert werden müssen.

Unabhängig von der rentenrechtlichen Frage ist zugleich entscheidend, die Arbeitsbedingungen in der Pflege insgesamt zu verbessern – mit verlässlicheren Arbeitszeiten, ausreichender Personalausstattung und Bedingungen, unter denen Beschäftigte möglichst gesund bis zum Renteneintritt arbeiten können.

Viele Grüße
Team Hamburg

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