Warum unterliegt Einkommen aus Kapitalvermögen nicht der Steuerprogression wie Einkommen aus Arbeit?
Würde Einkommen aus Kapitalvermögen auch der Steuerprogression unterliegen, hätte das u.a. die positiven Effekte, dass die Staatseinnahmen steigen würden und das Steuersystem gerechter wäre.
Hallo,
vielen Dank für Ihre Frage.
Sie sprechen einen Punkt an, bei dem wir Grünen auf Bundesebene eine klare Position vertreten.
Für viele private Kapitalerträge gilt derzeit grundsätzlich die Abgeltungsteuer mit einem Steuersatz von 25 Prozent. Arbeitseinkommen unterliegt dagegen dem progressiven Einkommensteuertarif. Dadurch kann es insbesondere bei hohen Einkommen dazu kommen, dass Einkommen aus Arbeit stärker besteuert wird als Einkommen aus Kapital.
Wir Grünen wollen diese unterschiedliche Behandlung von Arbeits- und Kapitaleinkommen überwinden und Kapitaleinkünfte wieder stärker in die reguläre Einkommensbesteuerung einbeziehen. Dahinter steht der Grundsatz, dass es für die steuerliche Belastung nicht entscheidend sein sollte, ob ein hohes Einkommen durch Arbeit oder durch Kapital erzielt wird.
Gleichzeitig ist für die Grünen wichtig, Kleinsparer*innen sowie Menschen, die privat für das Alter vorsorgen, nicht zusätzlich zu belasten. Eine Reform muss deshalb beides zusammenbringen: eine gerechtere Besteuerung hoher Kapitaleinkünfte und gute Möglichkeiten für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen, selbst Vermögen und Altersvorsorge aufzubauen.
Aus grüner Sicht ist das eine Frage der Steuergerechtigkeit. Während kleine und mittlere Arbeitseinkommen entlastet werden sollen, müssen hohe Einkommen und große Vermögen einen angemessenen Beitrag zur Finanzierung unseres Gemeinwesens leisten.
Die konkrete Ausgestaltung der Besteuerung von Kapitalerträgen ist eine bundespolitische Aufgabe und wird daher nicht im Niedersächsischen Landtag entschieden.
Mit freundlichen Grüßen
Team Hamburg
