Das Niedersächsische Kultusministerium empfiehlt den Einsatz von Open-Source-Programmen, setzt den Schulen hier aber keine verpflichtenden Vorgaben. Die Entscheidung, welche Systeme und Programme im Unterricht genutzt werden, liegt in der Eigenverantwortung der Schulen und ihrer Schulträger – sie wissen am besten, welche Lösungen vor Ort praktikabel und pädagogisch sinnvoll sind.
Wer möchte, kann auch weiterhin homöopathische Mittel anwenden oder kaufen. Homöopathische Mittel sollten aber nicht wie wirksame Arzneimittel behandelt und über die gesetzliche Krankenversicherung erstattet werden, wenn ihre Wirksamkeit wissenschaftlich nicht belegt ist.
Die Chatkontrolle würde verschlüsselte Kommunikation schwächen und eine Infrastruktur für Massenüberwachung schaffen. Das lehnen wir entschieden ab.
Die Frage nach einer möglichen Neuauszählung der Bundestagswahl liegt derzeit in der Zuständigkeit des Wahlprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages
Wir begrüßen deshalb ausdrücklich, dass die Bundesregierung angekündigt hat, dem Vorhaben im Rat der EU nicht zuzustimmen.
Wir verstehen Ihre E-Mail als Information an Frau Hamburg und nehmen Ihr Anliegen entsprechend zur Kenntnis