Wir begrüßen deshalb ausdrücklich, dass die Bundesregierung angekündigt hat, dem Vorhaben im Rat der EU nicht zuzustimmen.
Wir verstehen Ihre E-Mail als Information an Frau Hamburg und nehmen Ihr Anliegen entsprechend zur Kenntnis
Das von Ihnen angesprochene Rentenpaket wurde inzwischen sowohl im Deutschen Bundestag als auch im Bundesrat beschlossen und ist zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Niedersachsen hat im Bundesrat keinen Vermittlungsausschuss angerufen und das Gesetz damit passieren lassen. Solche Entscheidungen werden jeweils von der gesamten Landesregierung gemeinsam getroffen.
Zusammengefasst: Gerechtigkeit bedeutet für uns Grüne, dass alle Menschen selbstbestimmt und in Würde leben können – heute und in Zukunft, hier bei uns und weltweit.
Für uns Grüne ist klar: Das Selbstbestimmungsgesetz darf kein Rückschritt sein. Unser Ziel war und ist es, dass Menschen, die ihren Geschlechtseintrag oder Vornamen ändern, dies selbstbestimmt, respektvoll und ohne zusätzliche Hürden tun können – ohne Sonderregister oder dauerhafte Speicherung früherer Daten, die Diskriminierung oder Stigmatisierung befördern könnten.
Sie sprechen einen entscheidenden Punkt an: Der konsequente Ausbau erneuerbarer Energien ist nicht nur klimapolitisch notwendig, sondern auch wirtschaftlich und gesellschaftlich von zentraler Bedeutung. Ein Rückschritt wäre fatal – für den Klimaschutz, für die Versorgungssicherheit und für die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes.