Frage an Julika Sandt bezüglich Innere Sicherheit

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Julika Sandt
FDP
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Frage von Alfred S. •

Frage an Julika Sandt von Alfred S. bezüglich Innere Sicherheit

Vielen Dank für Ihre Antworten auf meine vier Fragen vom 6.8. Zu Ihrer Antwort auf meine vierte Frage habe ich noch folgende Rückfragen:

Sie sagen, dass der Kontakt zu ihrem ursprünglichen Beruf den Abgeordneten nicht madig gemacht werden sollte:
- Heißt das, dass Sie als Bundestagsabgeordnete nur dann Freude an Ihrer Nebentätigkeit hätten, wenn die Öffentlichkeit möglichst wenig oder am besten gar nichts darüber weiß?
- Und heißt es, dass Ihnen die Freude der Bundestagsabgeordneten an ihren Nebentätigkeiten ein höheres Gut ist als das Interesse der Bürger, dass transparent ist, welche Tätigkeiten ihre Abgeordneten neben der Wahrnehmung ihres Mandats ausüben und welche Interessenkonflikte daraus entstehen können?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Steyrer,

selbstverständlich haben Bundestagsabgeordnete die Interessen des Volkes zu vertreten und die Tätigkeit als Mandatsträger sollte im Zentrum der Aktivität stehen. Ich respektiere deshalb Ihr Interesse an der Offenlegung der Einkünfte von Volksvertretern. Trotzdem halte ich nichts von Forderungen nach dem „gläsernen Abgeordneten“. Jeder Parlamentarier ist auch Bürger mit einem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Berufsfreiheit. Bereits vor dem 30. Juni dieses Jahres mussten sich Abgeordnete an zahlreiche Verhaltensregeln halten. Sie waren ohnehin verpflichtet, Beraterverträge zu veröffentlichen, inklusive Angaben zu ihrem Vertragspartner. Vortragstätigkeiten sowie gutachterliche und publizistische Tätigkeiten sind seit längerem bekannt zu machen. Für eine Beteiligung an einer Kapital- oder Personengesellschaft – beispielsweise an einem Handwerksbetrieb – gab es ebenfalls schon vor dem 30. Juni Veröffentlichungspflichten. Nach den neuen Verhaltensregeln wIrd die Öffentlichkeit auch über die wirtschaftlichen Aktivitäten von Ehe- oder Geschäftspartnern informiert. Konkurrenten bekommen Einblick in die unternehmerische Tätigkeit von Selbständigen. Deshalb denke ich, dass die verschärften Verhaltensregeln Freiberufler und Gewerbetreibende aber auch Arbeitnehmer sehr wohl abschrecken können. Das Gleichgewicht im Bundestag gerät damit immer weiter aus dem Lot – zu Gunsten von Beamten und Gewerkschaftsfunktionären, die keine Angst um ihren sicheren Arbeitsplatz haben müssen.

Mit freundlichen Grüßen
Julika Sandt