Kai Dolgner
Antwort 22.09.2026 von Kai Dolgner SPD

Rechtlich bezieht sich § 31 auf verbotene Fangmethoden. Erfasst werden Mittel, die beim Fang gezielt schädigend, betäubend oder giftig auf Fische einwirken. Angelblei wird dagegen nicht wegen seiner giftigen Wirkung eingesetzt, sondern als Gewicht. Deshalb fällt seine Verwendung derzeit nicht unmittelbar unter diese Vorschrift.

Kai Dolgner
Antwort 06.09.2023 von Kai Dolgner SPD

Ein Verbotsverfahren gegen die AfD hätte wenig Aussicht auf Erfolg, die Landesregierung kann es nicht einleiten. Wir sind alle gefragt, Ihr entgegenzutreten.