Frage an Kai Gehring bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Kai Gehring
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Frage von Hanno S. •

Frage an Kai Gehring von Hanno S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Gehring,

ich habe einige Frage über Aktivitäten über die Armee, wenn einige Annahmen meinerseits falsch sein sollten bitte ich vielmals um Entschuldigung.

Angeblich soll von 1. Oktober 2007 bis März 2011 der Vorstand des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt ein „beurlaubter“ General gewesen sein. Ob Richtig oder Falsch, wie stehen Sie bzw. Ihre Partei dazu?

Das THW und die Armee haben angeblich eine Vereinbarung geschlossen. Könnten Sie mir sagen, wenn es diese Vereinbarung gibt wo Sie zu finden ist und wie die Hierarchie geregelt ist.

Was ich auf abgeordnetenwatch.de lesen konnte sind Sie ein Freund der Schulpflicht Wie stehen Sie zu dem Punkt, Bundeswehr an Schulen und dass der Heimunterricht meines Wissens 1938 verboten wurde.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Hanno Schmidt

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Sehr geehrter Herr Schmidt,

herzlichen Dank für Ihre Fragen, die wir Ihnen sofern uns Informationen hierzu vorliegen, gerne beantworten. Unseres Wissens nach ist der Vorstandsvorsitzende des Deutschen Luft- und Raumfahrtzentrums (DLR) seit 2007 der ehemalige Präsident der TU Darmstadt, Prof.-Dr. Johann-Dietrich Wörner, also kein "beurlaubter" General.

Die von Ihnen angesprochene Vereinbarung von THW und der Bundeswehr in Form eines Kooperationsvertrages gibt es seit 2008. In diesem Vertrag ist die Zusammenarbeit beider Institutionen bei Hilfe- und Unterstützungsleistungen im In- und Ausland geregelt, u.a. die Mitbenutzung von Liegenschaften der Bundeswehr durch das THW, Ausbildungsunterstützung sowie Mitflugrechte für THWler in Luftfahrzeugen der Bundeswehr und Mitversorgung der zivilen HelferInnen in Einsatzsanitätseinrichtungen der Bundeswehr bei Noteinsätzen im Ausland, usw. Eine derartige Zusammenarbeit und das Nutzen von Synergien in den Bereichen Logistik, Ausbildung und Sanität ist aus unserer Sicht lohnenswert, sofern Effizienz gewonnen wird und Kosten eingespart werden können. Wir sehen durch eine derartige Kooperationsvereinbarung die zurecht eng gesteckten Grenzen eines Bundeswehreinsatzes im Innern im Rahmen der Rechts-, Amts- und Katastrophenhilfe nicht gefährdet, das Grundgesetz gibt hier klare Grenzen vor, die aus unserer Sicht nicht überschritten werden dürfen.

Das von Ihnen angesprochene Thema "Bundeswehr an Schulen" ist ein aus gutem Grund intensiv diskutiertes Thema sowohl bei uns Bündnisgrünen im Bundestag als auch in den Landesverbänden. Wir sprechen uns klar gegen Nachwuchswerbung der Bundeswehr an Schulen aus. Im Rahmen des Unterrichts zur Thematik der Friedens- und Sicherheitspolitik Deutschlands greifen LehrerInnen in allen Bundesländern auf das Angebot der Jugendoffiziere zurück, in den Unterricht zu kommen. Wenn Besuche von Jugendoffizieren in Bildungseinrichtungen stattfinden, dann müssen sie aus unserer Sicht bestimmte Rahmenbedingung erfüllen: Die strikte Trennung zwischen Informationsarbeit und Nachwuchswerbung muss zu jedem Zeitpunkt garantiert sein, Jugendoffiziere dürfen nicht als Ansprechpartner für einen beruflichen Einstieg in die Bundeswehr zur Verfügung stehen. Darüber hinaus ist die Einhaltung des Kontroversitätsgebots, des Überwältigungsverbot und des Gebot der Wahrung von SchülerInneninteressen des Beutelsbacher Konsenses zu befolgen. Grundsätzlich sollten Besuche von Jugendoffizieren an Schulen daher wenn überhaupt nur im Rahmen von kritischen Diskussionen mit VertreterInnen der Friedensbewegung stattfinden.

Mit freundlichen Grüßen
Kai Gehring

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