Ihre Partei setzt sich für ein Kita-Qualitätsgesetz ein. Wird in dieser Legislatur ein solches Gesetz nach wissenschaftlichen Mindeststandards an eine gute pädagogische Qualität verabschiedet werden?

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Kai Gehring
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Frage von Claudia T. •

Ihre Partei setzt sich für ein Kita-Qualitätsgesetz ein. Wird in dieser Legislatur ein solches Gesetz nach wissenschaftlichen Mindeststandards an eine gute pädagogische Qualität verabschiedet werden?

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Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau T.

aufgrund der derzeitigen politischen Lage erhalte ich eine Vielzahl von Anfragen. Daher entschuldigen Sie bitte die Wartezeit.

Wir als grüne Bundestagsfraktion setzen uns dafür ein, Kitas als Stätten frühkindlicher Bildung weiter auszubauen und qualitativ weiterzuentwickeln. Denn schon in der Kita werden oftmals die Weichen für das spätere Leben gestellt. Als Arbeiterkind ist mir Chancengerechtigkeit eine besondere Herzensangelegenheit. Insofern freue ich mich, dass wir mit dem von Ihnen angesprochenen Kita-Qualitätsgesetz einen großen Schritt in diese Richtung unternommen haben.

Am 24. August hat das Bundeskabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen und damit einen zentralen Punkt unseres Koalitionsvertrags umgesetzt. Hierfür stellt der Bund den Ländern knapp vier Milliarden Euro für die Jahre 2023 und 2024 zur Verfügung. Nach Durchgang im Bundesrat und Bundestag soll das Gesetz ab dem 1.Januar 2023 In Kraft treten.

Die Steigerung der Qualität in der Kindertagesbetreuung ist ein zentrales Anliegen des neuen Gesetzes. Hierfür wurden in dem Entwurf verschiedene Handlungsfelder identifiziert, die für eine Qualitätssteigerung vonnöten sind: Ein guter Fachkraft-Kind-Schlüssel, die Gewinnung und Sicherung von Fachkräften, eine starke Kita-Leitung, ein bedarfsgerechtes Angebot, die Förderung der Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung, die Stärkung der Kindertagespflege sowie die Förderung der sprachlichen Bildung.

Um die Qualitätsentwicklung weiter zu stärken, werden mit dem KiTa-Qualitätsgesetz die Ergebnisse des Monitorings und der Evaluation des Gute-KiTa-Gesetzes aufgegriffen. Daraus ging hervor, dass manche Bereiche bereits bundesweit vergleichbar sind, etwa im Hinblick auf die Inanspruchnahmequote in der Kindertagesbetreuung für über dreijährige Kinder oder das Angebot einer Mittagsverpflegung. Auch können weitere Verbesserungen der Qualität seit 2019 beobachtet werden, beispielsweise beim Personalschlüssel oder der Freistellung der Kita-Leitungen. Gleichzeitig machen die Ergebnisse des Monitorings deutlich, dass weiterhin Unterschiede zwischen den Ländern bestehen, etwa bei den Betreuungsumfängen, dem Personalschlüssel, der Qualifizierung von Fachkräften oder Kindertagespflegepersonen oder der Diagnostik zum Sprachstand der Kinder. (vgl. BMFSFJ: Gute-KiTa-Bericht 2021).

Der nächste wichtige Schritt für mehr Qualität in Kitas und Kindertagespflege wird das geplante Qualitätsentwicklungsgesetz sein. Mit bundesweit gleichwertig qualitativen Standards wollen wir so einen Beitrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse für das Aufwachsen von Kindern im ganzen Bundesgebiet leisten.

 

Anbei finden Sie dazu den Gute-KiTa-Bericht 2021:

 

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/gute-kita-bericht-2021-190856

 

Viele Grüße

Kai Gehring

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