Frage an Kai Wegner bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Portrait von Kai Wegner
Kai Wegner
CDU
15 %
/ 39 Fragen beantwortet
Frage von Günter G. •

Frage an Kai Wegner von Günter G. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Hr. Wegner,

heute erhieltch mit der Post ihren Brief mit der Bitte Sie zu wählen.
Im dritten Absatz schreiben Sie: Deutschland befindet sich in einem Aufschwung.Dieser Aufschwung darf nicht durch.....staatliche Bevormundung gefährdet werden.
Weiterhin nehmen Sie Bezug auf die Generation die durch ihre Aufbauarbeit unsere Freiheit ermöglicht und wohl auch zu unserem Wohlstand beigetragen hat.

Die „Altvorderen“ haben im Rahmen der sozialen Marktwirtschaft mit staatlicher Regulierung soziale Standards festgeschrieben die heute nicht mehr wegzudenken sind und Teil oder sogar Antrieb unseres Aufschung sind.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang an das Arbeitszeitgesetz in der zuletzt geänderten Fassung vom 20.April 2013, welches die Höchstarbeitszeit festlegt.
Auch das Bundesurlaubsgesetz legt Standarts fest. Laut BUrlG beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 24 Werktage. Das BurLG wurde am 8. Januar 1963 verkündet und ergänzt als Mindestregelung die bis dahin allein und seither daneben bestehenden vielfältigen Einzelabsprachen zwischen den Tarifparteien für jede Branche und jedes Land.

Beide Gesetze haben offensichtlich keinerlei negative Auswirkung auf die Wirtschaftskraftder Bundesrepublik Deutschland.
Hier nun meine Frage:
Warum sind Sie gegen die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns? Der gesetzliche Mindestlohn würde als Mindestregelung die allein und nebeneinander bestehenden vielfältigen Einzelabsprachen zwischen den Tarifparteien für jede Branche und jedes Land beenden aber den Tarifparteien ermöglichen darauf aufzubauen.

Mit freundlichem Gruß

Günter George

Portrait von Kai Wegner
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr George,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 18. September 2013 zum Mindestlohn, die ich Ihnen nachfolgend gerne beantworte.

In der Sozialen Marktwirtschaft ist die Lohnfindung die gemeinsame Aufgabe von Arbeitgebern und Gewerkschaften, nicht des Staates. Die Tarifautonomie hat sich in über 60 Jahren als ein Garant für die Stabilität des Standortes Deutschland erwiesen. Wer Unternehmen zwingen will, einen Lohn zu zahlen, der nicht zu erwirtschaften ist, der sorgt dafür, dass viele Menschen gar keinen Lohn mehr erhalten. Deshalb bin ich gegen einen politischen Mindestlohn.

Trotzdem steht der Staat in der Sozialen Marktwirtschaft in der Verantwortung für anständige Löhne. Ich trete ein für eine faire Bezahlung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und sehe die stetig sinkende Tarifbindung mit Sorge. Deshalb halte ich es zusammen mit CDU und CSU für notwendig, eine allgemeine verbindliche Lohnuntergrenze in den Bereichen einzuführen, in denen keine Tariflöhne gezahlt werden. Diese Lohnuntergrenze wird durch eine Kommission der Tarifpartner festgelegt. So sorgen wir für einen marktwirtschaftlich organisierten tariflichen Mindestlohn anstelle eines politischen Mindestlohns.

Darüber hinaus gibt es in Deutschland bereits 13 branchenspezifische Mindestlöhne. Diese liegen fast alle über 8,50 Euro und wurden bis auf eine einzige Ausnahme unter CDU-Kanzlern eingeführt. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir Mindestlöhne brauchen. Diese müssen aber nach Branchen differenziert von den Arbeitgebern und Gewerkschaften festgelegt werden. Dort, wo es an der Tarifbindung fehlt, soll die Lohnuntergrenze greifen.

Ich werde mich auch künftig mit Nachdruck dafür einsetzen, dass gute Arbeit ordentlich bezahlt wird.

Mit den besten Grüßen

Kai Wegner

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Kai Wegner
Kai Wegner
CDU