Frage an Kai Wegner bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Kai Wegner
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Frage von C. S. •

Frage an Kai Wegner von C. S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Ist für Sie und/oder Ihre Partei die Scharia mit dem Grundgesetz vereinbar?

Sawsan Chebli (SPD), ehemalige stellvertretende Sprecherin des Auswärtigen Amtes, derzeit Staatssekretärin für Bundesangelegenheiten des Landes Berlin, sieht darin keinen Widerspruch, während für den Europäischen Menschenrechts-Gerichtshof (gemäß Wikipedia/Scharia) die Scharia „inkompatibel mit den fundamentalen Prinzipien in der Demokratie“ ist.

Wenn Sie eine Kompatibilität sehen, bitte ich Sie diese zu begründen, da gemäß Scharia z.B. ein Abfall vom Glauben mit dem Tod bestraft wird.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 24. August, mit der Sie die Frage nach der Vereinbarkeit des islamischen Rechtes mit unserem Grundgesetz aufwerfen. Gerne nehme ich zu Ihren Ausführungen Stellung.

Ein Wesenselement unserer Verfassung ist die in Art. 3 GG geregelte Gleichberechtigung von Mann und Frau. Demgegenüber zieht sich die drastische Benachteiligung der Frau wie ein roter Faden durch das islamische Recht. Die Scharia sieht den Mann der Frau übergeordnet. Die Frau hat dem Mann "demütig ergeben" und "gehorsam" zu sein. Sollte der Mann eine Auflehnung der Frau befürchten, soll er sie unter anderem ermahnen und körperlich züchtigen. Die Frau muss dem Mann auch sexuell zur Verfügung stehen, wann immer er dies wünscht. Vor Gericht kann die Zeugenaussage eines Mannes nur von zwei Frauen aufgewogen werden und zudem ist die Scheidung einer Ehe für einen Mann erheblich einfacher zu erreichen als für eine Frau.

Auch die Religionsfreiheit nach Art. 4 GG ist mit der Scharia absolut inkompatibel, denn nach islamischem Recht bedeutet Glaubensfreiheit lediglich die Freiheit der Muslime, ihren Glauben auszuüben, und die Freiheit aller, den Islam anzunehmen. Muslime besitzen nicht das Recht, zu einer anderen Religion zu konvertieren. Das islamische Rechtssystem kennt für Muslime keine negative Religionsfreiheit und erkennt auch nicht den Anspruch an, keiner Religion anzugehören. Der Abfall vom Islam ist mit der Todesstrafe zu ahnden. Andere Schriftbesitzer wie Christen und Juden dürfen nach der Scharia ihren Glauben nur innerhalb gewisser Grenzen und gegen Zahlung einer Sondersteuer für nichtmuslimische Schutzbefohlene praktizieren. Unter der Scharia ist eine Gleichberechtigung von Andersgläubigen ausgeschlossen.

Auf nähere Ausführungen zum islamischen Strafrecht, das ebenfalls Teil der Scharia ist und immens harte, unmenschliche Strafen wie Auspeitschung, Amputation, Steinigung und Kreuzigung vorsieht, verzichte ich an dieser Stelle.

Gleichberechtigung, Integration und Einhaltung der Menschenrechte sind mit der Scharia in ihrer Gesamtheit unvereinbar. Das ändert aber natürlich nichts daran, das gut integrierte Muslime, die ihren Glauben nicht über das Grundgesetz stellen, und die sich bei der Scharia auf diejenigen Vorschriften beschränken, die das individuelle Verhältnis zwischen Gott und dem einzelnen Gläubigen regeln (zum Beispiel Vorschriften zu Gebeten, zu Fasten und zu Almosen), bei uns in Deutschland willkommen sind und zu uns gehören.

Mit den besten Grüßen

Kai Wegner

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