Sehr geehrte Frau Wächter, ohne Zweifel ist die Nachtfluggenehmigung für den Flughafen Hahn vorteilhaft, aber nicht für die Anwohner im Überfluggebiet.

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Frage von Dieter D. •

Sehr geehrte Frau Wächter, ohne Zweifel ist die Nachtfluggenehmigung für den Flughafen Hahn vorteilhaft, aber nicht für die Anwohner im Überfluggebiet.

Die Anwohner im Überfluggebiet sind durch Flüge von schweren Frachtflügen um ca. 23 und 3 Uhr (!) unnötigem krankmachendem Streß ausgesetzt. Man könnte auch an die Piloten denken, für die die Nachtarbeit besonderer Streß ist. Folge eines Nachtflugverbots wären weitere Arbeitslose ist kein ernstzunehmendes Argument. Bei dem extremen Mangel an Arbeitskräften in allen Branchen könnten die Mitarbeiter des Hahn ohne Problem andere Arbeitsplätze bekommen. Die Nachtfüge am Flughafen Hahn sollten verboten werden. Werden Sie sich dafür einsetzen ?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr D.

wir setzen uns dafür ein, dass der Flughafen Hahn eine gute Zukunft hat. Dafür gehört für uns auch, dass er „weiter fliegt“. Zum Flugbetrieb gehört auch die Nachtfluggenehmigung, da die ein wichtiger Aspekt für einen Erfolg des Flughafens darstellt. Nichtsdestotrotz sollten wir alles dafür tun, das Hahn-Umfeld weiter positiv zu entwickeln, um ein zweites Standbein für die Hunsrückregion zu haben. Denn - erlauben Sie es mir sprichwörtlich zu sagen: Auf zwei Beinen steht man besser als auf einem. 

Viele Grüße

Karina Wächter

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