Frage an Karl-Heinz Florenz bezüglich Umwelt

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Karl-Heinz Florenz
CDU
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Frage von Uwe H. •

Frage an Karl-Heinz Florenz von Uwe H. bezüglich Umwelt

Sehr geeherter Herr Florenz ,

warum unterstützen Sie eigentlich das schrittweise Verbot für die "normalen" Glühbirnen ?
Vom Prinzip stimme ich Ihnen ja zu, aber warum dann Energiesparlampen und nicht gleich LED´s. Diese sparen ja wohl wesentlich mehr ein ! Und sagen Sie nicht, LED sind nicht ausgereift, sie gibt es auch in Warmlicht und dergleichen in ausreichender Leuchtstärke ! Warum soll denn nun jeder(egal ob Privatmann oder Gemeinde oder...) umrüsten auf Energiesparlampen ? Diesen Schritt kann man doch einfach überspringen !

Dazu würde ich gerne mal Ihre Meinung hören, ich danke im Vorraus !

Mit freundlichen Grüßen
Uwe Hahne

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hahne,

gern möchte ich Ihnen auf Ihre Anfrage antworten, die mich über das Portal "abgeordnetenwatch" erreichte.

Ich werte die Umstellung von herkömmlichen Glühbirnen auf Energiesparlampen (ESL) grundsätzlich als sinnvoll, da sie dem Klima hilft und den Geldbeutel der Verbraucher entlastet, denn durch diese Maßnahme werden allein in Deutschland umgerechnet bis zu 4,5 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr eingespart und die Privathaushalte um rund 1,3 Milliarden Euro entlastet. Somit könnten wir Einsparungen erreichen, die sich im Rahmen dessen bewegen, was Finnland an Strom jährlich verbraucht.

Mir geht es jedoch primär darum, das Bewusstsein zu schaffen, wie einfach sich mit Energiesparlampen Strom sparen lässt - ich war und bin nicht davon überzeugt, dass hierzu ein Gesetz notwendig ist. Eine parlamentarische Mehrheit hat sich allerdings für die gewählte Vorgehensweise ausgesprochen und sowohl Industrie- wie auch Verbraucherverbände werten dies positiv, da die Lenkungswirkung natürlich in erheblichem Maße stärker ist als Informationskampagnen, die es bereits seit vielen Jahren gibt.

Was Ihren Hinweis angeht, direkt auf LED "überzuspringen": Es ist wichtig, festzuhalten, dass die EU in der "Öko-Design-Richtlinie" lediglich Mindest-Standards gesetzt hat. Es bleibt jedoch auch weiterhin die Möglichkeit, unter verschiedenen Alternativen der Beleuchtung zu wählen. Energiesparlampen werden dem Bürger nicht vorgeschrieben.

Neben den Energiesparlampen, die gegenüber den Glühbirnen etwa 80% der Energie einsparen, kann der Verbraucher sich auch für Halogenlampen oder LED entscheiden. Die Halogenlampe spart gegenüber der Glühbirne zwar "nur" 25-40% der Energie, besitzt jedoch andere positive Eigenschaften (Dimmbarkeit, Lichtqualität). LED, die in der Industrie oft als "Zukunft der Lichttechnologie" gesehen werden, können nach Expertenmeinung die Glühbirne bisher noch nicht in vollem Umfang ersetzen. Richtig ist, dass LED noch effizienter sind als Energiesparlampen und auch (im Gegensatz zu diesen) nicht über den Sondermüll entsorgt werden müssen. Es ist jedoch auch von Testberichten zu lesen (etwa Stiftung Warentest, Ende 2008), die berichten, dass LED, gerade in Bezug auf die Leuchtstärke, noch zu verbessern wären.

Es bleibt folglich dem Verbraucher überlassen, ob er sich - je nach Anwendungsbereich - für die höchsteffiziente LED entscheidet, oder eine Energiespar- oder Halogenlampe wählt. Die EU wird den Bürgern jedoch - zusammen mit Produzenten und Verbänden - Informationen zur Verfügung stellen, damit auch Effizienzkriterien bei einer Entscheidung für eine neue Beleuchtungsart einfließen. Grundlage unseres Handelns (und unserer Entscheidungen als Konsumenten) sollte schließlich das Bestreben sein, mit unseren - endlichen - Ressourcen länger auszukommen; sie effizienter zu nutzen. Es ist unsere Verpflichtung, mit diesen Rohstoffen, die letztlich unseren Kindern und Enkeln gehören, so nachhaltig wie möglich umzugehen.

Wie auch in den Medien zu lesen, habe ich mich in der Tat dafür ausgesprochen, die Durchführungsverordnung, welche Mindeststandards für Effizienz im Bereich der Haushaltsbeleuchtungsmittel setzt, nicht zu stoppen. Hintergrund ist jedoch, dass das Europäische Parlament diese Vorgehensweise bereits im Jahr 2005 beschlossen hat. Die Haushaltsbeleuchtung stellt nur eine Maßnahme in Bezug auf diese Energieeffizienzrichtlinie dar, ähnliche Standards wurden bereits für Geräte mit Stand-By-Funktion und viele andere Elektrogeräte verabschiedet.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen meine Ansichten erläutern und verbleibe

mit den besten Grüßen,
Karl-Heinz Florenz, MdEP