Frage an Karsten Klein bezüglich Gesundheit

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Frage von Peter H. •

Frage an Karsten Klein von Peter H. bezüglich Gesundheit

Unser Wahlkreises gehört zu den von Fluglärm betroffenen Gebieten im Umfeld des Flughafens Frankfurt.

Das Umweltbundesamt (UBA) hat im Fluglärmbericht 2017 (1), einen besseren Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm gefordert. Grundlage sind neueste Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung. Auch die Europäische Umweltbehörde (2) weist deutlich auf durch Lärm hervorgerufene erhöhte Krankheits- und Sterbefallraten hin.

Das UBA stellt fest, dass das FluLärmG in seiner jetzigen Form Lärm nur abbildet, aber nicht geeignet ist, Lärm zu mindern. Aus Sicht des UBA ist somit ein Konzept erforderlich, welches auch andere rechtliche Rahmenbedingungen, wie z. B. das Luftverkehrsgesetz, in einen umfassenden Schutz vor Fluglärm mit einbezieht. Daher wird eine grundsätzliche Änderung der Konzeption des FluLärmG empfohlen, mit der Maßgabe für die Tagzeit von 6:00 bis 22:00 Uhr eine Lärmkontingentierung einzuführen und des Weiteren soll als präventiver Gesundheitsschutz während der Nachtzeit von 22:00 bis 06:00 Uhr kein regulärer Flugbetrieb an stadtnahen Flughäfen stattfinden.

Vor diesem Hintergrund haben wir nachfolgende Fragen an Sie:

Sind Sie für ein Nachtflugverbot von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr?
Halten Sie einen weiteren Anstieg der Flugbewegungen für angebracht?
Sind Sie für eine Deckelung der Flugbewegungen auf den heutigen Stand?
Sind Sie für eine Reduzierung der Flugbewegungen?
z.B.in Frankfurt auf 380.000 pro Jahr?
Sind gegen Lärmreduzierung durch Lärmverschiebung?
Halten Sie lokale Lärmobergrenzen für notwendig?
Werden Sie sich für die Erfassung der Schadstoffimmissionen des Luftverkehrs einsetzen?
Werden Sie versuchen, in der Luftverkehrsgesetzgebung ein einklagbares Lärmminimierungsgebot zu verankern?

BI Bayerischer Untermain
Ein Himmel ohne Höllenlärm

www.bi-hoellenlaerm.de

(1) Download unter: https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/fluglaermbericht-2017-des-umweltbundesamtes
(2) Informationen unter: https://www.eea.europa.eu/de

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