Frage an Katarina Barley bezüglich Verbraucherschutz

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Katarina Barley
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Frage von Matthias J. •

Frage an Katarina Barley von Matthias J. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Dr. Barley,

ist Ihnen schon mal aufgefallen, dass Strom- und Gas-Anbieter im Tarif-Vergleich "ohne Neukundenboni" den Neukunden für die erste Vertragsperiode einen erheblich besseren Tarif anbieten, als Bestandskunden, die nominell das selbe Produkt beziehen? Und sich damit einen Vorteil gegenüber Angeboten erschleichen, die transparent über Boni und reguläre Kosten informieren?

Vorschlag:

Anbieter von periodischen Lieferverträgen, wie sie z. B. für Strom und Gas üblich sind, sollen verpflichtet werden, nicht nur das aktuelle Angebot für Neukunden zu veröffentlichen, sondern auch, was bei ansonsten gleichen Daten ein Bestandskunde bzw. eine Bestandskundin in der kommenden Vertragsperiode im ungünstigsten Fall für das gleiche* Produkt zahlen würde. Tarif-Rechner und Vergleichsportale sollen ebenfalls verpflichtet werden, diese Angaben transparent zu vermitteln, Vergleichsportale sollen darüber hinaus auch eine Sortierfunktion nach dem ungünstigsten Bestandskunden-Preis anbieten.

Begründung:
Dadurch, dass bisher offensichtlich nur auf Neukunden zugeschnittene Angebote veröffentlicht werden, gibt es aktuell keine Möglichkeit, nach langfristig preis-stabilen und fairen Anbietern zu suchen. Die bisher üblichen Rankings in Form von Sternchen, anderen Symbolen oder Balken liefern leider keinerlei spezifische Information. Zudem fehlt den Anbietern jeglicher Anreiz, Tarif-Strukturen zu entwickeln, die auf langfristige Vertragsbeziehungen angelegt sind.

* "gleiches Produkt": Ein Produkt gilt nicht nur dann als gleich, wenn es exakt den gleichen Namen trägt, sondern auch wenn es hinsichtlich der Produktbeschreibung und der Struktur des Tarifs als gleich oder als Vorgänger/Nachfolger identifiziert werden kann oder dem Anschein nach gleich ist. Insbesondere wird die Gleichheit nicht dadurch aufgehoben, dass es sich in einer Versionsnummer, dem Datum des Vertragsabschlusses, oder den Preisen unterscheidet.

Welche Ansätze verfolgen Sie?

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Sehr geehrter Herr J.,

die sogenannten „Neukundenboni“ sind von Anbietern diverser Strom- und Gasverträge eingeführte Aktionen, um einen potenziellen Vertragswechsel für Kunden möglichst attraktiv zu gestalten. Die damit verbundene Preissteigerung lässt sich auf den meisten Vergleichsportalen im Internet relativ schnell und effizient einsehen.

Zudem haben die meisten Verträge eine Laufzeit von 12 Monaten, wodurch man die Möglichkeit hat, einer Preissteigerung zu entgehen. Da Sie als Verbraucher die Möglichkeit haben sich vollends zu informieren und mögliche Preis-steigerungen einzusehen, besteht nach unserer Auffassung momentan kein Bedarf die Gesetzesgrundlagen in diesem Zusammenhang zu ändern.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Katarina Barley, MdB

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