Welche konkreten Alternativen an Heizungsmöglichkeiten für Altbauten außer der gepriesenen Wärmepumpe sehen Sie noch , die zeitnah ab 2024 u. Verbot von neuen Gas/Ölheizg. eingebaut werden können?

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Katharina Dröge
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Petra S. •

Welche konkreten Alternativen an Heizungsmöglichkeiten für Altbauten außer der gepriesenen Wärmepumpe sehen Sie noch , die zeitnah ab 2024 u. Verbot von neuen Gas/Ölheizg. eingebaut werden können?

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Bündnis 90/Die Grünen

Liebe Frau S.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Neue Gasheizungen sind nicht nur klimapolitisch fatal, sondern eine massive Fehlinvestition in fossile Technologie. Mit Änderungen im Gebäudeenergiegesetz, die der Kabinettsbeschluss einbringt, schaffen wir verlässliche Regelungen für den Heizungsaustausch, um teure Fehlinvestitionen in fossile Energien zu verhindern. Der Einbau erneuerbarer Heizungen verringert die Abhängigkeit von fossilen Energien und schützt vor unvorhersehbaren Preissprüngen. Dabei erhalten Bürger*innen und Wirtschaft ausreichend Planungssicherheit. Kurz: Erneuerbare Wärme bringt Sicherheit, Freiheit und Preisstabilität. In dem Gesetzentwurf für die Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes sind unterschiedliche Erfüllungsoptionen, Übergangsfristen und Härtefallregelungen vorgesehen. Dabei werden unterschiedliche Lösungen und Ansätze eröffnet, wie der Umstieg auf erneuerbare Wärme gelingen kann.

Grundsätzlich muss ab dem 01.01.2024 jede neu eingebaute Heizung (in Neubau und Bestandsgebäuden, Wohn- und Nichtwohngebäude) mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energie nutzen. Das heißt: Die Pflicht zum Erneuerbaren Heizen gilt nur für neu eingebaute Heizungen. Von diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen. In Härtefällen können Eigentümer von der Pflicht befreit werden. Bestehende Gas- und Ölheizungen können also noch weitergenutzt werden, müssen jedoch – wie bisher – in der Regel 30 Jahre nach Einbau und Aufstellung außer Betrieb genommen werden.

Klar ist, für die Wärmewende brauchen wir Wärmepumpen. Das wissen Industrie und Handwerk. Um sicherzustellen, dass sich alle betroffenen Bereiche auf einen Hochlauf der Produktion und des Einbaus für Wärmepumpen einstellen, hat sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz schon letztes Jahr intensiv gekümmert. So hat es 2022 unter Leitung von Minister Robert Habeck zwei Wärmepumpengipfel veranstaltet. Daraus ist ein konkreter, mit den betroffenen Akteuren – Politik, Hersteller, Handwerk, Energie- und Gebäudewirtschaft – abgestimmter Fahrplan entstanden, der das Ziel unterstützt, ab 2024 jährlich mindestens 500.000 Wärmepumpen installieren zu können. Dabei geht es insbesondere um die Erhöhung der Produktionskapazitäten, die Sicherung der nötigen Fachkräfte durch breit angelegte Maßnahmen zur Qualifizierung, Weiterbildung und Gewinnung von Nachwuchs.

Dabei ist eine Wärmepumpe nur eine von mehreren Optionen, um die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes zu erfüllen. Beim Neubau und bei Bestandsgebäuden kann man zwischen dem Anschluss an ein Wärmenetz, dem Einbau einer elektrischen Wärmepumpe und einer Stromdirektheizung wählen. Letztere Möglichkeit empfiehlt sich aber nur für sehr gut gedämmte Gebäude mit einem geringen Heizbedarf. Für Bestandsgebäude kommt auch der Einbau einer Biomasseheizung, einer Gasheizung, die nachweislich erneuerbare Gase nutzt oder einer Hybridheizung in Frage.

Für uns ist es besonders wichtig, dass Bürgerinnen und Bürger nicht überfordert werden. Deshalb wird zielorientiert geprüft, wie der ambitioniertere Austausch von Öl- und Gasheizungen aufgrund der Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes gezielt und bürokratiearm aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziell gefördert werden kann. Niemand wird im Stich gelassen.

Hier können sie weitere Informationen zum Gebäudeenergiegesetz finden: https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Navigation/DE/Service/FAQ/GEG/faq-geg.html

Mit freundlichen Grüßen

Team Dröge

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