Weshalb ratifizieren Die Grünen CETA mit, obgleich sie im Koalitionsvertrag fixierten, dies nur zu tun, wenn Schiedsgerichtsklagen auf "direkte Enteignungen" und "Diskriminierung" beschränkt werden?
Eine solche Beschränkung bzw. ein sicherer Ausschluss von Schiedsgerichtsklagen auf "potentiell entgangene Gewinne" / "indirekte Enteignungen" lässt sich nicht erzielen (wie auch Prof. Krajewski in seiner Stellungnahme vom 12.10.2022 zur Bundestagsanhörung im letzten Absatz 4.3 feststellt). Die Stellungnahme von Prof. Arcuri vom 4.10.2022 (ebenfalls im Bundestag angehört) verdeutlicht deren Folgen noch stichhaltiger.
Durch CETA kann 0,08 % Wachstum entstehen und dies ohne Probleme mittels vorläufiger Anwendung ohne Schiedsgerichte, da auch andere Wirtschaftsabkommen der BRD seit 50 Jahren vorläufig in Kraft sind.
Das Risiko für Konzernklagen auf "indirekte Enteignungen" im Mrd.-Bereich lässt sich auch mit der Interpretationserklärung nur verringern. Aber solche Drohpotentiale z.B. gegen Klimaschutzmaßnahmen wirken 100%ig.
Dies hatte die Koalition nicht vereinbart!!!
(Die Ihnen am 19.10.2022 gestellte Frage betrifft ein Beispiel, wo Konzernklagen vermutlich durchdringen würden)
Sehr geehrter Herr G.,
die Ampel hat im Koalitionsvertrag zu CETA vereinbart, eine Entscheidung über die Ratifizierung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu treffen. Diese Passage, die explizit das Handelsabkommen mit Kanada betrifft, wurde nach dem Urteil des BVerfG durch die Handelsagenda der Ampel konkretisiert (https://www.gruene-bundestag.de/fileadmin/media/gruenebundestag_de/themen_az/freihandel/220623_Handelsagenda-Positionspapier.pdf). Die Ampel hat sich darauf geeinigt, nur zu ratifizieren, wenn mit einer gemeinsamen Erklärung Kanadas und der EU im gemeinsamen Ausschuss des Abkommens die Auslegung der Investitionsschutzklauseln eng begrenzt wird. Eine vollständige Streichung der Klauseln, ist ohne eine Vertragsänderung, die alle Mitgliedstaaten neu ratifizieren müssten, nicht möglich. Wir werden die Auslegungsmöglichkeiten mit der Erklärung aber so so eng wie möglich begrenzen und zusätzlich die übergeordnete Bedeutung der Klimaziele hervorheben. Damit werden die Schiedsgerichte in CETA deutlich entschärft und das Abkommen verbessert.
Dennoch wollen wir bei künftigen Abkommen, die noch nicht von vielen Staaten ratifiziert sind, den Investitionsschutz noch stärker einschränken. Wir haben in der Handelsagenda erneut die Passage aus dem Koalitionsvertrag bestärkt, dass wir künftige Investitionsschutzabkommen den Schutz vor „direkter Enteignung" und "Inländergleichbehandlung“ beschränken wollen. Dafür werden wir uns auch weiterhin einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Team Dröge