Wie ist Ihre Position zur anlasslosen Chatkontrolle, welche in Kürze als EU-Gesetz beschlossen werden soll?
Sehr geehrte Frau Dröge.
Justizministerin Hubig hat im Oktober 2025 erklärt, anlasslose Chatkontrolle müsse in einem Rechtsstaat tabu sein und Deutschland werde solchen Vorschlägen auf EU-EBENE nicht zustimmen. Das Bundesministerium,das im Rat federführend ist, verwies zuletzt darauf,dass es in der Bundesregierung keine Einigung gebe. Da Enthaltungen im Rat bei qualifizierter Mehrheit als Gegenstimme zählen, hat die deutsche Position besonderes Gewicht.
Setzen Sie sich dafür ein, dass Deutschland einer Fassung mit anlassloser Durchsuchung privater Nachrichten nicht zustimmt?
Als freiheitsbewusster Bürger und Wähler erwarte ich das von Ihnen und einer Partei, die sich rechtsstaatbewusst nennt. Ihr Wählerauftrag ist zu verhindern, dass der Staat immer übergriffiger gegenüber seinen Bürgern wird. Unter dem Vorwand Verbrechen zu verhindern, wird der Staat selbst zum Verbrecher, indem er in bereits aus der Vergangenheit bekannten Mustern totalitäre Züge annimmt. Stoppen Sie das bitte!
MfG
Lieber Herr P.,
vielen Dank für Ihre Nachricht!
Für uns als grüne Bundestagsfraktion ist der Einsatz für die Bürgerrechte im Digitalen ein Kernanliegen. Deshalb teilen wir Ihre Bedenken hinsichtlich der sogenannten „Chatkontrolle“, die im Rahmen der CSA-Verordnung auf europäischer Ebene verhandelt wird.
Seit Beginn der Verhandlungen der CSA-Verordnung vor mehr als drei Jahren begleiten wir die Diskussion kritisch, und treten sowohl für tatsächlich zielführende Instrumente zur Bekämpfung von sexualisierter Gewalt an Kindern und ihrer Darstellung als auch für den Schutz und Erhalt digitaler Grundrechte ein.
Die Einigung im Ausschuss der Ständigen Vertreter der europäischen Mitgliedstaaten (AStV) im November 2025, auf eine verpflichtende Chatkontrolle zu verzichten, war aus unserer Sicht ein großer Erfolg. Auch das Auslaufen der vorübergehenden Ausnahmeregelung im April dieses Jahres, die Diensteanbietern eine freiwillige Chatkontrolle erlaubte, hatten wir als wichtigen Schritt zum Schutz der Privatsphäre aller EU-Bürgerinnen und Bürger gewertet. Umso mehr bedauern wir, dass das Europäische Parlament diese Ausnahmeregelung am 9. Juli 2026 durch ein undemokratisches Manöver im Eilverfahren – und nachdem eine Verlängerung zuvor bereits zweimal abgelehnt worden war – gebilligt hat. Die sogenannte Chatkontrolle 1.0 ist damit befristet bis April 2028 wieder in Kraft.
Egal ob freiwillig oder verpflichtend, die Chatkontrolle ist hochproblematisch. Sie ist rechtlich zweifelhaft, basiert auf einer extrem fehleranfälligen KI-Technologie, greift tief in Grundrechte, auch in die von Kindern und Jugendlichen, ein, schafft neue Schwachstellen – und bringt keinen wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen im Digitalen mit sich.
Die Verhandlungen der CSA-Verordnung im Trilog mit Parlament, Rat und Kommission waren deshalb von entscheidender Bedeutung, tatsächlich wirksame Schutzmaßnahmen zu implementieren – wie z.B. gezielte, anlassbezogene Maßnahmen mit Richterbeschluss - und um Grundrechte zu schützen.
Bei der letzten Trilogverhandlung am 29. Juni 2026 haben sich Parlament, Rat und Kommission auf mehrere Bausteine geeinigt, wie die Einrichtung eines EU-Zentrums zum Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch, besondere Schutzpflichten für Hochrisiko-Anbieter wie einen Melde-Button und technische Vorkehrungen gegen Anbahnungsversuche. Noch zu verhandeln ist dagegen der Kern des Konflikts: die eigentliche Chatkontrolle, also die verpflichtende Durchsuchung privater Kommunikation. Hierzu stehen zunächst weitere technische Trilogverhandlungen an, bevor voraussichtlich am 29. September 2026 eine weitere politische Verhandlungsrunde folgt. Sollte am Ende dieses Prozesses die Einführung der Chatkontrolle stehen, wäre das fatal für den Schutz unserer Grundrechte.
Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen tritt seit Beginn der Verhandlungen für den Schutz von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, für eine anonyme und pseudonyme Nutzung des Internets, sowie die Verhinderung einer Praxis von Netzsperren ein.
Zur Bekämpfung von sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen braucht es zu den bereits geeinten Maßnahmen die Stärkung der Ermittlungsbehörden, beispielsweise durch die Schaffung eines „Quick-Freeze"-Gesetzes und die Nutzung von „Login-Fallen", mehr Präventionsangebote für junge Menschen und die bessere Unterstützung von Betroffenen, nicht die Aufgabe der Privatsphäre aller Bürgerinnen und Bürger.
Wir werden uns in den anstehenden Verhandlungen weiterhin für wirksame Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche im Digitalen einsetzen, ohne, dass dafür Grundrechte missachtet werden.
Wir freuen uns, Sie bei diesen wichtigen Anliegen an unserer Seite zu wissen.
Viele Grüße
Team Dröge