Wie stehen Sie zum neu geplanten Rentengesetz?
Sehr geehrte Frau Dröge,
Ich (geb. 1967) habe vor 6 Jahren auf Anraten des Beraters der Rentenversicherung eine Lebensarbeitszeitkonto eröffnet um 5 Jahre die Hälfte meines Gehaltes anzusparen um mit 65 abschlagsfreie in Rente gehen zu können.
Jetzt möchte die Regierung die Rente mit 65 abschaffen. Wie kann das sein, wenn man das Modell mit dem Lebensarbeitszeitkonto von dem Berater noch empfohlen bekommt? Ich arbeite seit über einem Jahr nicht mehr und es war beabsichtigt, dass mir bis zu meinem 65. Lebensjahr das angesparte Gehalt ausbezahlt wird und ich danach in Rente gehe. Soll ich jetzt mit 65 noch zwei Jahre arbeiten bis ich den 67 Jahre alt bin? Solch spontanen Gesetzesänderungen werfen meine gesamte Lebendplanung über der Haufen. Da müsste es doch einen Bestandschutz geben.
Mit freundlichen Grüßen
Liebe Frau M.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ihr Fall zeigt, dass in der Rentenpolitik grundsätzlich Vertrauensschutzfristen sinnvoll sind. Für eine Reform in der Größenordnung der Abschaffung der abschlagsfreien Rente mit 65 sind eigentlich Fristen von 5 Jahren üblich. Denn üblicherweise sollen Einschnitte nicht Menschen treffen, die keine Chance mehr haben, ihre Lebensplanung daran anzupassen. Sollte die Bundesregierung eine kürzere Frist wählen, wäre das tatsächlich ein sehr harsches Vorgehen und sehr unüblich.
Viele Grüße
Team Dröge