Frage an Katharina Fegebank von Ingrid P. bezüglich Recht
Wissen Sie, dass wir Betreuer nach dem Tod des Betreuten keinerlei Vergütung für unsere Arbeit mehr beanspruchen können. Obligatorisch sind die Benachrichtigungen der Behörden, Krankenkassen, des Bestattungsinstituts, des Vermieter etc. über den Tod des Betreuten. Auch die Beantragung eines Nachlasspflegers muss von uns übernommen werden. Dem Nachlasspfleger ist dann Auskunft zu geben über Vermögen und Vermögenswerte.
In den Monaten Mai bis Juni 2013 sind fünf meiner Klienten gestorben. Für drei wurden Nachlasspflegschaften eingerichtet. Ich musste für die Übergabe an die Nachlasspfleger insgesamt 21 Stunden aufwenden, für die ich nicht vergütet wurde.
Das muss sich ändern!
Sehr geehrte Frau Pausch,
vielen Dank für Ihre Frage. Das Betreuungsrecht ist an vielen Stellen nicht mehr zeitgemäß. Bereits im Februar 2013 hat die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen beantragt, dass das Betreuungsrecht reformiert werden muss. Wir fordern ein Betreuungsrecht, dass im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention das Recht auf Selbstbestimmung umsetzt. Der Staat sollte gewährleisten, dass alle Betroffenen die notwendige Unterstützung und Hilfe erhalten, damit sie selbstbestimmt handeln und entscheiden können.
Bei der Reformierung des Rechts muss jedoch auch die Perspektive der Betreuerinnen und Betreuer berücksichtigt werden. Wir wollen, dass die Arbeit der Berufsbetreuerinnen und Betreuer stärker professionalisiert wird und sich dies in einem neuen Vergütungssystem widerspiegelt. Die unter Rot-Grün eingeführte Mischkalkulation lässt heute eine zu geringe Differenzierung nach Art und Umfang der Betreuung zu. Zusätzlich wollen wir das Vergütungssystem weiter ausdifferenzieren, sodass sich die Vergütung stärker am Grad der Professionalisierung orientiert.
Ihr Anliegen, dass die Betreuung und dementsprechend auch die Vergütung bis nach dem Tod, beispielsweise bis zur Bestattung, weitergeführt werden sollte, kann ich unterstützen und im Zuge der Weiterentwicklung des Betreuungsrechts werde ich mich dafür einsetzen.
Mit herzlichen Grüßen
Katharina Fegebank