Frage an Katharina Fegebank bezüglich Soziale Sicherung

Portrait von Katharina Fegebank
Katharina Fegebank
Bündnis 90/Die Grünen
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Katharina Fegebank zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Ralf L. •

Frage an Katharina Fegebank von Ralf L. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Fegebank,

den Wert einer Gesellschaft erkennt man ja bekanntlich daran, wie sie mit den ´Schwachen´ umgeht. Dazu zähle ich auch unsere Tiere.

1. Was werden Sie konkret unternehmen, um Tierversuche grundsätzlich
abzuschaffen bzw. zeitnah zumindest deutlich einzuschränken?

2. Tierversuche, obwohl größtenteils durch Steuergelder finanziert, finden unter strengster Geheimhaltung statt.
Was werden Sie unternehmen, um Transparenz zu schaffen, so dass jeder Bürger (unter Wahrung des Datenschutzes) Einblick in die in Deutschland durchgeführten Tierversuche erhält?

3. Die Zahl der in Tierversuchen verwendeten Tiere nimmt von Jahr zu Jahr dramatisch zu, was unvereinbar ist mit dem Staatsziel Tierschutz und zugleich eine Steuergeldverschwendung darstellt.
Werden Sie - über die auf Bundesebene bestehende unzureichende Förderung hinaus - tierversuchsfreie Methoden fördern und den Ausstieg aus Tierversuchen vorantreiben, beispielsweise durch eine verpflichtende, prioritäre Verwendung von Steuermitteln (u.a. DFG-Mittel) für tierversuchsfreie Projekte, anstatt wie bisher weitgehend für
Tierversuche?

4. Das neue Tierschutzgesetz und die Tierversuchsverordnung bleiben in einigen Bereichen hinter der Intention der EU-Richtlinie zurück, welche u.a. ein Verbot von Versuchen an Menschenaffen und eine Einschränkung von Experimenten an Primaten sowie die Einführung einer Schmerz-Leidens-Obergrenze vorsieht.
Werden Sie sich für eine zeitnahe, erneute Novellierung des Tierschutzgesetzes und der Tierversuchsverordnung einsetzen, um mindestens den Vorgaben der EU gerecht zu werden oder darüber hinaus rechtliche Verbesserungen zu verankern?

Mit freundlichen Grüßen
Ralf Lange

Portrait von Katharina Fegebank
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Lange,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die steigende Anzahl der in Tierversuchen verwendeten Tiere, die Abwesenheit eines klaren Verbotes von Tierversuchen mit Menschenaffen und die Unterrepräsentation von Tierschutzverbänden in den Tierschutzkommissionen, sind nicht zu verantwortende Zustände in Deutschland, denen wir uns als Partei klar entgegenstellen. Tiere sind für uns kein Rohstoff sondern Mitlebewesen der Gesellschaft.

Auf dieser Grundlagenposition basierend, stellte die GRÜNE Bundestagsfraktion im Mai 2012 einen Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Tierschutzgesetzes vor, der im Dezember selben Jahres bei Enthaltung von SPD und Linksfraktion von der schwarz-gelben Mehrheit im Bundestag abgelehnt wurde.

Der Gesetzesentwurf von Bündnis 90 / Die Grünen sah vor, Tierversuche sowie die Zahl der in Tierversuchen verwendeten Tiere radikal zu minimieren und die Rahmenbedingungen für unvermeidbare Tierversuche so zu gestalten, dass die Tiere in ihrem Dienst an die Wissenschaft ein mögliches Maximum an würdevollem Leben erfahren.

Für die Durchsetzung der Änderungsvorschläge, die von den GRÜNEN im Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Tierschutzgesetzes verfasst wurden, setzen wir uns weiter ein.

Um die Anzahl der Tierversuche in Zukunft zu verringern, fordern wir ein nationales Kompetenzzentrum für tierversuchsfreie Methoden. Die tierversuchsfreie In-vitro-Forschung muss zum Standard in deutschen Laboren werden. Tierversuche dürfen künftig nur noch die Ausnahme stellen.

Wir von den GRÜNEN wollen die Überprüfung der ethischen Vertretbarkeit von einzelnen Tierversuchen durch eine entsprechende Kommission gesetzlich verankern. Als zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Tierversuche in Deutschland fordern wir die Einführung einer notwendigen Genehmigung zur Durchführung von Tierversuchen an Wirbeltieren durch die zuständige Behörde. Die Genehmigung wird nach scharfen Richtlinien vergeben und erfolgt erst nach einer genauen Untersuchung des Zwecks des geplanten Tierversuches.

Alle Einrichtungen und Betriebe, in denen Tierversuche durchgeführt-, oder zu diesem Zweck gezüchtet werden, müssen in Zukunft Tierschutzbeauftragte in ihrem Unternehmen beschäftigen. Aufgabe der Tierschutzbeauftragten wird es sein, die Einhaltung von Vorschriften, Bedingungen und Auflagen zum Schutze der Tiere zu überprüfen.

Darüber hinaus fordern wir regelmäßige, teilweise unangekündigte Inspektionen der Tierversuchseinrichtungen durch die zuständigen Behörden. Zu den Einrichtungen zählen neben den Versuchslaboren auch die Züchterinnen/ die Züchter und die Lieferantinnen/die Lieferanten.

Von sämtlichen Tierversuchen ausgenommen werden sollen nichtmenschliche Primaten und Tiere, deren Art vom Aussterben bedroht ist. Ausnahmen dürfen nur erteilt werden, wenn der Tierversuch an einem nichtmenschlichem Primaten einen bestimmten Zweck verfolgt, und nachweisbar keine andere Tierarten zur Durchführung des Versuches verwendet werden kann, ohne den beabsichtigten Zweck zu verfehlen.

Wie auch Sie, sind wir der Meinung, dass der Wert einer Gesellschaft in ihrem Umgang mit den Schwachen erkennbar wird.

Damit der Schutz unserer Mitlebewesen in Zukunft garantiert werden-, und in unserer Gesellschaft ein stärkeres Bewusstsein für die Schutzbedürftigkeit der Schwachen wachsen kann, bitten wir Sie am 22. September für Bündnis 90 / Die Grünen im Bundestag zu wählen.

Ich hoffe sehr, Ihre Frage hinreichend beantwortet haben zu können.

Sollten weiter Unklarheiten bestehen, freue ich mich sehr, wenn Sie mich erneut kontaktieren.

Herzliche Grüße

Katharina Fegebank