Frage an Katharina Fegebank von Frank B. bezüglich Verkehr
Wie stehen Sie zu Tempo 30 innerorts und Tempo 80 außerorts? Die Frage stellt sich aktuell insbesondere im Zusammenhang mit einer Änderung der StVO zugunsten der Radfahrer. Dabei hat Hamburg ein gewichtiges Wort mitzureden und es ist nicht ausgemacht, dass Hamburg sich wenigstens dann, wenn Radverkehr auf der Fahrbahn geführt werden muss, weil der Platz für Radwege nicht ausreicht, für eine Absenkung der Geschwindigkeitsbegrenzung für diese Strecken aussprechen würde. Ein Beispiel der Anwendung in Hamburg wäre die Elbchaussee.
Anstelle einer Antwort hier könnten Sie natürlich die Antwort auch am 14. Februar im Bundesrat geben, falls es ein entsprechender Antrag zur Abstimmung kommt.
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ein entscheidendes Problem bei der Verkehrssicherheit ist (überhöhte) Geschwindigkeit. Je höher das Tempo, desto schwerer die Verletzungen und desto größer die Wahrscheinlichkeit tödlicher Folgen. Wir befürworten daher die Absenkung der Regelgeschwindigkeit innerorts auf Tempo 30. Dies ist aber ein Frage, die auf Bundesebene entschieden werden muss. Unser Umweltsenator hat sich im Umweltausschuss des Bundesrates entsprechend verhalten – aber leider steht die SPD hier weiter auf der Bremse.
Bis wir hier auf Bundesebene zu einer Lösung kommen, setzen wir darauf im Rahmen unserer Möglichkeiten an vielen Orten Tempo 30-Zonen und -strecken einzurichten, insbesondere zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, zum Schutz sozialer Einrichtungen und zur Verringerung von Luft- und Lärmbelastungen. Zudem legen wir besonderes Augenmerk darauf, dass bestehende Tempobeschränkungen auch wirklich umgesetzt werden: Wo Tempo 30 erlaubt ist, darf auch wirklich maximal Tempo 30 gefahren werden.
Überall dort, wo Tempo 30 nicht angeordnet ist, setzen wir uns für die Einrichtung von Radfahrstreifen in angemessener Breite ein. In Tempo-30-Zonen kann der Radverkehr mit dem motorisierten Verkehrs geführt werden – je nach Straßenraum und Verkehrslage würden wir aber, falls benötigt, auch dort gesonderte Radfahrstreifen fordern.
Ein zusätzlicher Schub an Verkehrssicherheit entsteht durch Maßnahmen, die vor allem Radfahrer*innen im Verkehrsraum sichtbarer werden lassen. Es ist übrigens erwiesen: Eine Stadt, die mehr Geld in den Radverkehr investiert und in der mehr Menschen Fahrrad fahren, hat viel weniger Unfälle. Deswegen werden wir regelhaft Haltezonen vor dem ruhenden Verkehr mit Vorbeifahrstreifen planen, rote Markierungen von Radwegen an Kreuzungen durchsetzen, städtische LKW mit Abbiegeassistenzsystemen ausstatten, Radwege gegenüber Ausfahrten priorisieren, Vorrangschaltungen und eigene Ampelphasen für Radfahrende einführen und Spiegel an Ampeln montieren, um Radfahrende im toten Winkel sichtbar zu machen. Darüber hinaus sollen jedes Jahr die fünf unfallauffälligsten Verkehrsknotenpunkte zu protected intersections umgebaut werden. Außerdem wollen wir barrierearme und sichere Umleitungen für den Rad- und Fußverkehr bei Baustellen.
Die jüngst im Bundesrat abgestimmten Änderungen der StVO begrüßen wir insbesondere mit Hinblick auf den Radverkehr. Strengere Gebote für den Mindestabstand beim Überholen, höhere Bußgelder fürs Falschparken sowie die Möglichkeit, Fahrradzonen einzurichten und Tempo-30-Zonen leichter anzuordnen, sind alles Elemente, die dazu beitragen, das Radfahren attraktiver und den Straßenraum allgemein sicherer zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
Katharina Fegebank