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Mehrheiten mit AfD-Stimmen: Noch Zufall oder politisches Problem?

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Katharina Gebauer
CDU
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Frage von Daniel P. •

Mehrheiten mit AfD-Stimmen: Noch Zufall oder politisches Problem?

Sehr geehrte Frau Gebauer,
die Christlich Demokratische Union Deutschlands hat mit ihrem Unvereinbarkeitsbeschluss eine klare Abgrenzung gegenüber der Alternative für Deutschland formuliert.Im Stadtrat von Troisdorf ist es dennoch wiederholt zu Abstimmungen gekommen, bei denen CDU und AfD gleich abgestimmt haben bzw. Mehrheiten unter Einbeziehung von AfD-Stimmen zustande kamen.Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie um eine persönliche Einordnung:Halten Sie solche Mehrheiten für vereinbar mit dem Unvereinbarkeitsbeschluss der CDU?
Wo ziehen Sie persönlich die Grenze zwischen zufälligem Abstimmungsverhalten und politisch problematischer Annäherung?
Setzen Sie sich innerhalb der CDU Troisdorf aktiv dafür ein, Mehrheiten mit AfD-Stimmen zu vermeiden?Ich danke Ihnen für eine klare und konkrete Stellungnahme.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr P.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

ich stehe hinter dem Unvereinbarkeitsbeschluss der CDU und halte eine klare Abgrenzung zur AfD für richtig und notwendig. Für mich ist klar, dass es keine Zusammenarbeit mit dieser Partei geben darf.

Gleichzeitig ist die Arbeit in einem Stadtrat von offenen Abstimmungsprozessen geprägt. Mehrheiten kommen dort durch das Abstimmungsverhalten aller Fraktionen zustande. Dabei ist es nicht immer im Vorfeld absehbar, wie einzelne Fraktionen abstimmen werden. Es kommt daher vor, dass unterschiedliche Fraktionen unabhängig voneinander zum gleichen Abstimmungsverhalten gelangen.

Mir ist wichtig, hier zu differenzieren: Es gibt einen Unterschied zwischen einer bewusst herbeigeführten Zusammenarbeit und dem Umstand, dass unterschiedliche Fraktionen im Einzelfall aus jeweils eigenen Gründen gleich abstimmen. Letzteres ist kein Ausdruck politischer Nähe.

Zudem zeigt ein Blick auf die Praxis, dass Mehrheiten unter mit Stimmen der AfD nicht nur bei Anträgen der CDU zustande kommen, sondern auch bei Vorlagen anderer Fraktionen. Das unterstreicht, dass es sich um eine grundsätzliche Frage parlamentarischer Abläufe handelt.

Ein genereller Verzicht auf eigene Anträge oder deren Rücknahme allein für den Fall, dass die AfD zustimmen könnte, würde aus meiner Sicht zu einem problematischen Ergebnis führen: Man würde der AfD faktisch ein Vetorecht einräumen. Das kann nicht der richtige Weg sein.

Für mich liegt die Grenze dort, wo aus einem unabhängigen Abstimmungsverhalten eine bewusste politische Annäherung wird. Diese Grenze gilt es klar einzuhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Katharina Gebauer

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