Können sich Studierende analog zu Schüler*innen ab dem 11. Oktober weiterhin kostenlos auf Corona testen lassen oder müssen sie die Tests selbst zahlen und werden somit zu einer Impfung gezwungen?

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Kathrin Anklam-Trapp
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Frage von Nadine W. •

Können sich Studierende analog zu Schüler*innen ab dem 11. Oktober weiterhin kostenlos auf Corona testen lassen oder müssen sie die Tests selbst zahlen und werden somit zu einer Impfung gezwungen?

Sehr geehrte Frau Anklam-Trapp,
ab 11.Oktober werden Coronatests kostenpflichtig. Schüler sind davon ausgenommen, obwohl die Impfung ab 12 J. zugelassen ist und von der STIKO empfohlen wird. Für Freizeitaktivitäten sind zudem Selbsttests zugelassen. Für Studierende scheint das nicht zu gelten: laut JGU sind nur extern durchgeführte Schnell- und PCR-Tests erlaubt.
Kleine Rechnung: 5 Tests/Woche * 4,5 Wochen* 15€/Test = 337,50 € monatlich! Das kann sich niemand leisten.
Richtiger wäre es, Studierende und Schüler gleich zu stellen: Studierenden ebenfalls einen kostenlosen Test anzubieten (z.B. mittels Studentenausweis an den normalen Teststationen oder einer Teststation auf dem Campus), sowie den Studentenausweis wie den Schülerauweis als Testnachweis in der Freizeit anzuerkennen.
Als Alternative könnte man zum Besuch von Präsenzveranstaltungen Selbsttests anerkennen, so wie sie auch in der Freizeit zugelassen sind.

Andernfalls hieße es für Ärmere: Studium abbrechen oder impfen lassen.

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SPD

Sehr geehrte Frau W.,

besten Dank für Ihre Frage, auf die ich Ihnen gerne antworte. Zunächst übermittle ich Ihnen die Regelungen des Bundes für den Universitäts- und Hochschulbereich mit sicher hilfreichen Informationen:

Quelle: Webseite des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz abrufbar.  Letzte Aktualisierung: 8. Juli 2021   
Dürfen Universitäten und Hochschulen auch Corona-Testungen vorsehen?

Jadas dürfen sie. Die genauen Details legen die jeweiligen Universitäts- und Hochschulleitungen im Rahmen ihrer Impf- und Teststrategien selbst fest. Was Impfungen betrifft, haben manche Universitäten und Hochschulen eigene „Impfstraßen“ oder andere Impfmöglichkeiten im Rahmen der „betrieblichen Impfungen“ eingerichtet. Andere setzen auf entsprechende Impfangebote in Abklärung mit dem jeweiligen Bundesland. Egal, für welche Vorgangsweise sich eine Universität oder Hochschule entscheidet, das BMBWF unterstützt und berät sie in jedem Fall, wenn in diesem Zusammenhang Fragestellungen oder Probleme auftreten. Ähnliches gilt für Corona-Testungen, die insbesondere für Studierende und Lehrende infrage kommen, die an Präsenzlehrveranstaltungen, Präsenzprüfungen oder an Eignungs-, Auswahl-, oder Aufnahmeverfahren vor Ort teilnehmen.

Nun zu Ihrer konkreten Frage:
Schülerinnen und Schüler müssen nach der geltenden 26. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes mindestens zweimal wöchentlich getestet werden. Zwar gibt es erst seit kurzem auch für Kinder ab dem 12. Lebensjahr die STIKO-Empfehlung für eine Impfung, jedoch bedarf die Entscheidung dafür der Mitwirkung der Eltern. Die Erfahrungen zeigen, dass Eltern in vielen Fällen noch immer zweifeln, ob sie für ihre Kinder einer Impfung zustimmen. Deshalb haben der Bund und die Länder entschieden, die Kosten für die Testung von Schülerinnen und Schüler zu übernehmen.

Studierende der Universitäten und Hochschulen hingegen sind eigenverantwortlich entscheidende Erwachsene und haben seit geraumer Zeit ein Impfangebot, insbesondere in der besuchten Einrichtung selbst. Deshalb gilt für Studierende wie für alle Erwachsenen die ab Oktober relevante bundesweite Regelung zu der Kostentragungspflicht für Testungen.

Ich kann also allen Studierenden nur empfehlen, sich impfen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Kathrin Anklam-Trapp

 

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