Frage an Katja Dörner bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Katja Dörner
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Marco H. •

Frage an Katja Dörner von Marco H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Dörner,

ich habe von dem Gesetzentwurf zur "Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität" gehört.

U.a. soll das sog. Telemediengesetz geändert werden. In dem Entwurf findet sich unter Artikel 5 "Änderung des Telemediengesetzes" folgender Passus:

§15b Abs. 3 Auskunftsverfahren bei Passwörtern und Zugangsdaten:

"Derjenige, der geschäftsmäßig Telemediendienste erbringt, daran mitwirkt oder den Zugang zur Nutzung daran vermittelt, hat die zu beauskunftenden Daten unverzüglich, vollständig und unverändert zu übermitteln. Eine Verschlüsselung der Daten bleibt unberührt. [ Über das Auskunftsersuchen und die Auskunftserteilung haben
die Verpflichteten gegenüber den Betroffenen sowie Dritten Stillschweigen zu wahren." ]

Wie ist vor allem der in Klammern gesetzte Absatz zu verstehen? Könnten Sie das bitte näher erläutern?

Danke.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Heit,

vielen Dank für Ihre Zuschrift. Wir stehen dem von Ihnen zitierten Gesetzentwurf der Bundesregierung kritisch gegenüber. Zwar teilen wir grundsätzlich die überaus bedeutsame Stoßrichtung des Vorhabens, nämlich endlich zu einer wirksameren Bekämpfung des Rechtsextremismus und der ihn zum Teil bedingenden und unterstützenden sonstigen Straftaten wie etwa Beleidigungen, Bedrohungen usw. zu kommen.

Doch der Gesetzentwurf schießt an gleich mehreren Stellen über das Ziel hinaus. Das betrifft auch und insbesondere die von Ihnen genannte Vorschrift, weil sie dem Grundsatz nach für Telemedien einen sehr weitreichenden Zugriff staatlicher Stellen auf Informationen und Daten eröffnet (weitere Bestimmungen in den Gesetzen der anfragenden Behörden sind notwendig und ja ebenfalls im Gesetzentwurf enthalten), insbesondere auch auf Passwortdaten. Zum einen stellt sich hier die Frage der Geeignetheit der Bestimmung, wenn Passwörter beim Anbieter lediglich verhasht d.h. im Prinzip unlesbar vorliegen und damit die Auskunftsverpflichtung auf eine unmögliche Leistung hinausliefe. Zum anderen stellt sich die Frage nach den aus Gründen des Grundrechtsschutz gebotenen Hürden für den Zugriff, weil mit den Passwörtern der gesamte, ggf. hochpersönliche Inhalt eines Nutzers den Behörden offensteht und damit tief in dessen Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung sowie des Schutzes des Telekommunikationsgeheimnisses eingreift.

Der von Ihnen besonders nachgefragte Passus ist aus dem Bereich der Fermeldeüberwachung des Telekommunikationsgesetzes bekannt und nicht unüblich. Es geht dabei darum, den Telemedienanbieter auf Stillschweigen gegenüber den eigenen Kunden bezüglich der ihn erreichenden Anfragen von Behörden zu verpflichten. Ob und in welchem Umfang diese allein sicherheitsbehördlich motivierte Regelung Übertragung auf Telemedien finden sollte wird ebenfalls Gegenstand des Gesetzesverfahrens im Bundestag werden.

Mit freundlichen Grüßen,
Katja Dörner