Sehr geehrte Frau Mast, plant die Ampel-Koalition eine Verbesserung für Gleichgestellte (Schwerbehinderte) im Betrieb z.B. vielleicht 2 Tage mehr Urlaub. Dies wurde viele Jahre nicht angepasst.

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Frage von Kevin F. •

Sehr geehrte Frau Mast, plant die Ampel-Koalition eine Verbesserung für Gleichgestellte (Schwerbehinderte) im Betrieb z.B. vielleicht 2 Tage mehr Urlaub. Dies wurde viele Jahre nicht angepasst.

Erst ab einem GdB von 50 erhält man auf den Schlag 5 Tage mehr Urlaub.
Wenn man z.B. unter einer chronischen Erkrankung leidet, kommt man häufig "nur" auf einen GdB von 40 und man bekommt keinen Extra-Urlaub. Keine Entlastung. Man fehlt häufig aufgrund der Schmerzattacken und der Arbeitgeber ist stets genervt. Bei einem GdB von 30 und 40 sollte es meiner Meinung nach wenigstens auch eine kleine Entlastung geben. Auch muss über Verbesserungen bei den GdB >50 dringend nachgedacht werden. Hier wurde eine Ewigkeit nichts reformiert !

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Sehr geehrter Herr F.,

die arbeitsrechtlichen Reglungen für Menschen mit Schwerbehinderung und sogenannte Gleichgestellte sind im SGB IX geregelt. Schwerbehindert sind Personen, die wenigstens einen Grad der Behinderung von 50 Prozent haben. Die Feststellung der Schwerbehinderung erfolgt durch die kreisfreien Städte und Gemeinden; diese sind auch für die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises zuständig. Hier plant die Koalition die Ersetzung des bisherigen Schwerbehindertenausweises in einen digitalen Teilhabeausweises. Ansprechpersonen sind die jeweiligen Schwerbehindertenbeauftragen des Unternehmens, Landes oder Bundes. Die Schutzreglungen sind rechtlich verankert.

Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 30 Prozent und weniger als 50 Prozent können auf ihren Antrag von der Agentur für Arbeit Schwerbehinderten gleichgestellt werden. Für eine Gleichstellung ist erfoderlich, dass der oder die Betreffende infolge der Behinderung ohne die Gleichstellung keinen geeigneten Arbeitsplatz erlangen oder behalten kann. Die Entscheidung liegt im Ermessen der Agentur für Arbeit; Gleichgestellte erhalten die gleichen arbeitsrechtlichen Reglungen, außer dem Zusatzurlaub, wie Schwerbehinderte.

Mit freundlichen Grüßen

Katja Mast

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