Im Zusammenhang mit aktuellen Reformvorhaben im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung achten wir darauf, dass finanzielle Stabilität erreicht wird, ohne die Versorgungsstrukturen in der Psychotherapie zusätzlich zu belasten. Ziel ist eine verlässliche und gut erreichbare psychotherapeutische Versorgung, insbesondere für Kinder und Jugendliche.
Im Koalitionsvertrag von CDU CSU und SPD ist vorgesehen, ab dem 1. Januar 2027 eine verpflichtende Nutzung elektronischer Registrierkassen einzuführen.
Ich kann gut nachvollziehen, dass die angekündigten Anpassungen der Honorare bei vielen angehenden und bereits tätigen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten auf große Sorge stoßen.
Es steht außer Frage, dass die ambulante Psychotherapie eine tragende Säule unserer Gesundheitsversorgung ist. Gerade in Zeiten steigender psychischer Belastungen kommt ihr eine wachsende Bedeutung zu.
Ich nehme die geäußerten Sorgen sehr ernst und werde die weitere Entwicklung aufmerksam begleiten.
Jede medizinische Leistung, ob konventionell oder integrativ, muss sich an Wirksamkeit, Qualität und Wirtschaftlichkeit messen lassen. Gerade bei knappen Ressourcen ist es entscheidend, dass Mittel gezielt eingesetzt werden.
