Frage an Katja Suding bezüglich Innere Sicherheit

Katja Suding
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FDP
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Frage von Axel B. •

Frage an Katja Suding von Axel B. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Suding!

Es verwundert und bestürzt mich zugleich,daß die Sicherheit und Versorgung der Bevölkerung immernoch ein Thema ist,das zur endlosen Dikussion führt.

Sicher sind Medizinische und Sicherheitsberufe ein Kostenfaktor, der notwendig ist und für den der Staat aufkommen muß.

Dennoch sind viele Stellen unterbesetzt,bzw. gar nicht besetzt.

Da frage ich mich:

Warum muß stellt sich das Thema Sicherheit und medizinische Versorgung so problematisch dar?

Sind das immernoch Folgen aus der Gesundheitsreform,der Ulla Schmidt?

Gibt es Überlegungen,gerade diese Berufe zu subventionieren,um die freien und dringend benötigten Stellen zu besetzen?

MfG.

A.Bautz

Katja Suding
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Bautz,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich stimme Ihnen zu, die Versorgungssicherheit gerade in ländlichen Gebieten ist ein sehr wichtiges Thema. Es ist daher richtig, dass die Bundesregierung mit dem Versorgungsstrukturgesetz die richtigen Rahmenbedingungen geschaffen hat, den Ärztemangel zu bekämpfen. Dem Gesetz sollen gerade junge Ärzte motiviert werden, Praxen auf dem Land bzw. in unterversorgten Regionen zu übernehmen. Einige Maßnahmen sind beispielsweise (Quelle: http://www.bmg.bund.de/krankenversicherung/gkv-versorgungsstrukturgesetz/fragen-antworten.html ) :

· Ärztinnen und Ärzte in strukturschwachen Gebieten sind bei der Honorarabrechung von allen Maßnahmen der Mengenbegrenzung (z.B.Honorarabstaffelung von Mehrleistungen) ausgenommen. Jede zusätzliche Leistung wird in voller Höhe ohne Abschlag vergütet.

· Die Kassenärztlichen Vereinigungen sollen kooperative ärztliche Versorgungsformen finanziell fördern.

· Ärztinnen und Ärzte in strukturschwachen bzw. unterversorgten Gebieten können Honorar-Zuschläge erhalten. Diese sind von den regionalen Vertragspartnern (Kassenärztliche Vereinigung und Krankenkassen) zu vereinbaren. Auch für die Vergütung bestimmter ärztlicher Leistungen können Honorar-Zuschläge gezahlt werden, soweit diese besonders förderwürdig für die Verbesserung der medizinischen Versorgung sind.

· Die Kassenärztliche Vereinigung kann bei entsprechendem Versorgungsbedarf einen Strukturfonds einrichten, und damit die Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten sowie andere Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung finanzieren. Dafür können sie bundesweit bis zu 0,1 Prozent der Gesamtvergütungen bzw. 25 Mio. Euro bereitstellen. Die Krankenkassen sind verpflichtet, den gleichen Betrag hinzu zu geben, sodass insgesamt bis zu 50 Mio. Euro bereitstehen.

· Die Telemedizin soll vor allem für den ländlichen Raum wichtiger Bestandteil der medizinischen Versorgung werden. Daher werden telemedizinische Leistungen der Ärzte besser vergütet.javascript:%20void(0);

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit ( www.bmg.bund.de ).

Mit besten Grüßen
Katja Suding