Frage an Katrin Göring-Eckardt bezüglich Recht

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Katrin Göring-Eckardt
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Frage von Wilfried M. •

Frage an Katrin Göring-Eckardt von Wilfried M. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Göring-Eckardt,

leider sind Sie in Ihrer Antwort am 21.8.09 nicht eingegangen auf meine Frage, ob nach Ihrem persönlichen Rechtsempfinden der folgende Satz eines öffentlich bestellten "Rechtspsychologen" mit dem Grund- Gesetz eines Rechtsstaates vereinbar ist oder nicht: "Neue Wege, die nicht unbedingt den Vorgaben der ZPO entsprechen oder die den bisherigen Erfahrungen oder Gewohnheiten widersprechen, können nur im Miteinander beschritten werden." ( "Die psychol. Sachverständigentätigkeit im Familienrecht unter ökonomischen Gesichtspunkten" in "Familie, Partnerschaft und Recht" FPR 10/2003 (S. 559)). Ich frage das auch deshalb nochmals, weil in den vergangenen Jahren immer wieder einmal Gesetze im Bundestag verabschiedet wurden, die sich dann als mit dem Grundgesetz nicht vereinbar erwiesen. Es schien vielen MdB warum auch immer an Sensibilität zu fehlen für die Grenzen des Erlaubten.

Sie haben am 21.8. ( http://www.abgeordnetenwatch.de/katrin_goering_eckardt-650-5565--f206611.html#q206611 ) auch nicht beachtet, daß Frau Leutheusser- Schnarrenberger mitnichten eine Sachantwort auf die Fragen bezüglich der "Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie" gegeben sondern die doch bundesweit interessierende Angelegenheit an einen anderen weitergegeben hatte (der sich dann ebenfalls bedeckt hielt). Auch auf Fragen der Männerpartei zu dem GWG- (und Datenschutz-) Thema antwortete die jetzige Justiz- Ministerin gar nicht (z.B. http://www.abgeordnetenwatch.de/sabine_leutheusser_schnarrenberger-650-5715--f224574.html#q224574 ).

Wie erklären Sie sich diese konsequente Geheimniskrämerei um die international mit bekanntlich zweifelhaften Methoden agierende Psychofirma?

Mit freundlichen Grüßen
W. Meißner
Gruppe Justizkontrolle Bayern/ Scientologyabwehr Deutschland

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Sehr geehrter Herr Meißner,

vielen Dank für Ihre Nachfrage. Allerdings erlaubt der von Ihnen zitierte Ausschnitt keine angemessene rechtliche Beurteilung der Aussage des Rechtspsychologen.

Mit freundlichen Grüßen
Büro Katrin Göring-Eckardt

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