Frage an Katrin Göring-Eckardt bezüglich Innere Sicherheit

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Katrin Göring-Eckardt
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Frage von Erik S. •

Frage an Katrin Göring-Eckardt von Erik S. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Göring-Eckardt,

heute Morgen habe ich das Interview mit Ihnen im Deutschlandfunk gehört. Im Zusammenhang mit Ihrer Ablehnung den nun offenbar von der großen Koalition auf den Weg gebrachten Verschärfungen im Umgang mit sogenannten Gefährdern, die sie mit Verweis auf allgemeine Menschenrechte und die Unschuldsvermutung in der deutschen Gesetzgebung ablehnen haben Sie mit Verweis auf die vom Attentäter in Berlin eingesetzte Schusswaffe erneut eine Verschärfung des Waffengesetzes gefordert. Sie haben auch geäußert, dass es sich um eine illegal erworbene Waffe handelt.

Wie genau würde aus Ihrer Sicht eine Gesetzesverschärfung aussehen, die bereits heute illegale Handlungen (illegaler Waffenerwerb/-besitz) zukünftig verhindern soll?

Mit freundlichen Grüßen
E. Stephan

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Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Stephan,

wir gehen davon aus, dass Sie sich auf dieses Interview beziehen: http://www.deutschlandfunk.de/innere-sicherheit-wer-den-rechtsstaat-aufgibt-macht-was.694.de.html?dram:article_id=376060.

Zum von Ihnen angesprochenen Thema hat unsere innenpolitische Sprecherin Irene Mihalic (ehem. Polizistin) einen Antrag eingebracht. Hier der Link: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/096/1809674.pdf. Uns geht es bei diesem Antrag zur Verschärfung des Waffenrechts insbesondere darum, dass offenbar gewaltbereite Extremisten häufig über eine waffenrechtliche Erlaubnis verfügen; nach Auskunft des Bundesamtes für Verfassungsschutz zählen dazu etwa 400 Rechtsextremisten. Der Fall des Reichsbürgers, der am 19. Oktober 2016 einen Polizisten erschossen hat, macht deutlich, dass auch der legale Waffenbesitz eine tödliche Gefahrenlage birgt. Wir wollen das Risiko tödlicher Gewalt reduzieren und so die Innere Sicherheit in Deutschland stärken. Hierbei erfahren wir Unterstützung von Experten. Unser Antrag zur Reform des Waffengesetzes und zur Unterstützung des Maßnahmen-Kataloges der EU-Kommission war u.a. Gegenstand einer Sachverständigen-Anhörung am 28. November 2016 im Innenausschuss des Deutschen Bundestages. Die Anhörung hat deutlich gemacht, dass vor allem Sicherheitsexperten (Kriminologen, Polizeigewerkschaft) die geforderten Änderungen in großen Teilen unterstützen. Anhand einschlägiger Studien und kriminologischer Erkenntnisse machten mehrere der Sachverständigen dort deutlich, dass die Verfügbarkeit von Schusswaffen sowohl die Bereitschaft als auch die Tatbegehung beeinflusse. Damit stellen auch legal erworbene Waffen in Privathaushalten ein erhebliches Risiko für tödliche Gewalt dar. Eine Reduktion der Verfügbarkeit bestimmter Waffen könnte für mehr Sicherheit vor tödlicher Gewalt sorgen.

Im Übrigen möchte ich Sie auf dieses interessante Umfrageergebnis aufmerksam machen: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/72388/umfrage/meinung-zu-verbot-von-privatem-waffenbesitz-in-deutschland/

Mit freundlichen Grüßen
Büro Göring-Eckardt

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