Frage an Katrin Göring-Eckardt bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Katrin Göring-Eckardt
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Frage von Alex W. •

Frage an Katrin Göring-Eckardt von Alex W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hi Katrin,

ich beziehe mich auf deine Antwort zu meiner Frage vom 10.08. über die Ehemöglichkeit von Brüdern und die Mehrfachehe.

Zum einen ist es eine Wählerverachtung, wenn eine Frage gestellt wird, aber lediglich mit einem Link auf ein Gesetz verwiesen wird, was diese Fragen überhaupt nicht beantwortet.

Zum anderen wirkt es nicht glaubwürdig, die Ehe für alle öffentlich als Koalitionsbedingung auszurufen und dann auf die Frage, was denn das Wort alle genau bedeutet, darauf zu verweisen, dass man für nicht auf jede Frage in aller Ausführlichkeit antworten könne.
Über deine Nichtantwort war nicht nur ich schockiert, besonders da du menschengruppenbezogene Diskriminierungen nicht verurteilst und es so aussieht, als ob du Schwule und Lesben gegenüber anderen Menschen und anderen Lebensentwürfen privilegieren möchtest. Man könnte deine Nichtantwort auch als islamophob und geschwisternphob werten. Bevor andere Leser und ich aber falsche Schlüsse aus deiner Antwort ziehen, möchte ich dich nochmals bitten, die in meiner ursprünglichen Frage gestellten 8 Punkte einzeln und konkret zu beantworten.

Viele Grüße
A. W.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr W.,

wir bedauern sehr, dass der Verweis auf den konkreten Gesetztext zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ihren konkreten Wissensdurst nicht befriedigen konnte. Für uns lag die Antwort damit auf der Hand, denn wo sollte die Frage der Eheöffnung klarer geregelt und erläutert sein, als im Gesetzestext? Nun also etwas konkreter: Die Lektüre des Gesetzestextes macht deutlich, dass mit der in der öffentlichen Debatte und in den Medien sehr gern verwendeten Formulierung „Ehe für Alle“ tatsächlich die rechtliche Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare gemeint ist. Ebenso macht der Text deutlich, dass die Ehe nicht von mehr als zwei Personen eigegangen werden kann. Der Gesetzestext ist in dieser Hinsicht so eindeutig, dass wir davon ausgehen mussten, dass es sich bei ihren Fragen um rhetorische Fragen handelt. Zumal sich ihre Fragen auch durch einfaches Benutzen einer Suchmaschine beantworten lassen. Das möchten wir am Beispiel des Inzestverbots gern illustrieren: http://bfy.tw/DUBA

Mit freundlichen Grüßen,
Büro Göring-Eckardt

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