Sehr geehrte Frau Göring-Eckardt, da ich Sie als gläubig einschätze, möchte ich Sie fragen: Wenn Gott die Tiere als unsere Mitgeschöpfe geschaffen hat, warum behandeln wir sie dann dermaßen schlecht ?

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Katrin Göring-Eckardt
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Frage von Antje C. •

Sehr geehrte Frau Göring-Eckardt, da ich Sie als gläubig einschätze, möchte ich Sie fragen: Wenn Gott die Tiere als unsere Mitgeschöpfe geschaffen hat, warum behandeln wir sie dann dermaßen schlecht ?

Keine Regierung hat es bisher für nötig befunden ein echtes Tierschutzgesetz auf den Weg zu bringen. Die Tiere werden ausgebeutet, gefoltert, durch die Welt gekarrt und meist qualvoll getötet. Die Kirche schaut zu, die Grünen, die eigentlich den Zusammenhang begriffen haben sollten zwischen Tierschutz, Umwelt und Klima, schauen zu, alle schauen zu bzw. weg.

Gott sieht alles. ....was meint er wohl zu dieser Problematik?

Wann endlich wird den Tieren Gerechtigkeit widerfahren?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau C.

vielen Dank für Ihre Frage an Katrin Göring-Eckardt. 

Erst 2002 wurde der Tierschutz als Staatsziel ins Grundgesetz aufgenommen. Die Idee wurde von ostdeutschen Bürgerrechtler*innen bereits bei der Verfassungsdiskussion rund um die deutsche Wiedervereinigung 1989/90 intensiv diskutiert. Katrin Göring-Eckardt hat erst kürzlich festgehalten, dass sie die Grundgesetzerweiterung des Artikels 20a für eine der wesentlichen der deutschen Verfassungsgeschichte hält. 

Sie haben recht damit, wenn Sie schreiben, dass zwischen dem Auftrag des Grundgesetzes und der Wirklichkeit aber bislang eine erhebliche Lücke klafft. Das Leid der landwirtschaftlich genutzten Tiere ist nur eines von vielen eindrücklichen Beispielen dafür. Missstände zu beheben und Lücken in der Gesetzgebung zu schließen, ist Anspruch der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen. Bis auf wenige Änderungen (z.B. Verbot von Legebatterien und Kükentöten) hat es nur überschaubare gesetzliche Fortschritte gegeben - zu denen die damalige Bundesregierung unter Schwarz-Rot durch Urteile u.a. des Bundesverwaltungsgerichts gezwungen war. Tierschutz blieb als Stückwerk bisher auf der Strecke. Auch Landwirt*innen und Vollzugsbehörden bietet die aktuelle Rechtssetzung nicht ausreichend Planungs- und Rechtssicherheit. Deshalb hat am 24. Mai 2024 das Bundeskabinett den Entwurf für ein neues Tierschutzgesetz verabschiedet. Die Novellierung des Tierschutzgesetzes ist nicht nur das umfangreichste tierschutzpolitische Vorhaben dieser Legislatur, sondern sogar der vergangenen Jahrzehnte. Das Geschäft mit Tieren mit Qualzuchtmerkmalen soll darin ebenso bekämpft werden wie der illegale Tierhandel, qualvolle Verstümmelungen wie das Schwänzekürzen bei Lämmern sollen gänzlich verboten werden, viele Wildtierarten sollen künftige nicht mehr in Zirkussen gehalten werden dürfen. Verstöße sollen durch höhere Straf- und Bußgeldrahmen und Videoüberwachung in Schlachthöfen besser erkannt und härter bestraft werden. Wenn Sie mehr dazu erfahren wollen, schauen Sie gern hier https://www.gruene-bundestag.de/themen/tierschutz/die-novelle-des-tierschutzgesetzes-kommt und hier nach: https://www.bmel.de/SharedDocs/Gesetzestexte/DE/tierschutzgesetz.html.

Dieses Gesetz geht nun in den üblichen Gesetzgebungsprozess. Darüber erfahren Sie alles auf dieser Seite: https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/gesetzgebung_neu/gesetzgebung/weg-255468 Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen arbeitet weiter daran, im anstehenden parlamentarischen Prozess Missstände zu beheben und gesetzliche Lücken zu schließen.

Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte gern an die zuständigen Fachabgeordneten der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen: https://www.gruene-bundestag.de/fraktion/arbeitsgruppen

Mit herzlichen Grüßen

Büro Katrin Göring-Eckardt

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